Verkehrsstrafen können ab 1. Juli deutlich erhöht werden

ÖAMTC befürchtet, dass die neuen Möglichkeiten beim Strafrahmen auch bald ausgeschöpft werden

Verwaltungsstrafen können ab kommendem Montag, den 1. Juli, theoretisch erhöht werden. Eine Änderung im Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetz tritt in Kraft und bringt höhere Strafrahmen für Anonymverfügungen und Organmandate mit sich. „Konkret wird der Strafrahmen bei Anonymverfügungen von derzeit 220 auf 365 Euro und bei Organmandaten von derzeit 36 auf 90 Euro erhöht“, erläuterte ÖAMTC-Chefjurist Martin Hoffer am Mittwoch in einer Aussendung. „Davon wird überwiegend der Straßenverkehr betroffen sein, weil in diesem Bereich die meisten Organmandate und Anonymverfügungen ausgestellt werden.“

Beitrag auf derstandard.at

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