Glücksspielgesetz: Im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten

tiroler-tageszeitungKritik gibt es am Plan der Regierung, Verstöße gegen das Glücksspielgesetz im Zweifelsfall von den Verwaltungsbehörden anstatt von den ordentlichen Gerichten verfolgen zu lassen.

Illegales Glücksspiel kann derzeit sowohl nach den Verwaltungsstrafbestimmungen des Glücksspielgesetzes (§52) als auch nach den gerichtlichen Strafbestimmungen des Strafgesetzbuches (§168) verfolgt werden. Weil nur eines von beiden angewandt werden darf (Doppelbestrafungsverbot), will die Regierung nun im Zweifelsfall den Verwaltungsstrafbestimmungen im Glücksspielgesetz Vorrang vor Polizei und Justiz einräumen.

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Verfassungsausschuss: Gang durch Raucherraum zumutbar

orf-atNichtrauchern ist der Weg durch Raucherbereiche in Lokalen, etwa auf dem Weg zum WC, zumutbar

Diese von der Regierung angestrebte „Klarstellung“ in Form einer „authentischen Interpretation“ des Tabakgesetzes hat der Verfassungsausschuss gestern Abend abgesegnet. Dagegen stimmten die Grünen und NEOS, die ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie fordern, so die Parlamentskorrespondenz.

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Zugänglichkeit zu allen Entscheidungen der Verwaltungsgerichte gefordert

Die uneinheitliche Rechtslage hinsichtlich der Veröffentlichung der Entscheidungen der Verwaltungsgerichte ist Gegenstand einer aktuellen parlamentarischen Anfrage.

Die „GRÜNEN“ kritisieren, dass in einigen Bundesländern die Entscheidungen der Gerichte nur auf eigenen Homepages veröffentlicht werden sollen, nicht aber über das RIS zugänglich gemacht werden sollen.

Die vollständige Veröffentlichung von Entscheidungen der Verwaltungsgerichte sei jedoch sowohl im Sinne der interessierten und betroffenen Öffentlichkeit als auch im Sinne eines gesetzeskonformen Vollzugs wichtig – gerade eingedenk der großen Kompetenzzersplitterung zwischen Bund und Ländern.

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EU-Richtlinie über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen gilt auch für Verwaltungsgerichte

Die Richtlinie 2010/64/EU vom 20. Oktober 2010 legt gemeinsame Mindestvorschriften für die Mitgliedstaaten über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren fest. Sie tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. Das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen muss Personen gewährt werden, die die Verfahrenssprache nicht sprechen oder verstehen. Dieses Recht gilt für Personen ab dem …

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Land Wien überträgt Gemeinde- und Landesabgaben an das Bundesfinanzgericht

Das Land Wien hat sein Abgabenrecht weitreichend geändert. Im „Gesetz über die Organisation der Abgabenverwaltung“ wird für Beschwerden in Landes- und Gemeindeabgaben und den damit im Zusammenhang stehenden Verwaltungsübertretungen die Zuständigkeit des Bundesfinanzgerichtes vorgesehen. Der Ministerrat hat in seiner Sitzung vom 3. Dezember 2013 dieser Übertragung gemäß Art. 97 B-VG seine Zustimmung erteilt. Betroffen sind …

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EuGH: Entscheidung über Vorlagebeschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin zur Frage der Altersdiskriminierung bei der Beamtenbesoldung und Überleitung

220px-Court_of_Justice_of_the_European_Union_emblem.svgAm kommenden Donnerstag wird Yves Bot, einer der neun Generalanwälte des EuGH, seine mit Spannung erwartete Rechtsmeinung zu den Vorlageanträgen des Verwaltungsgerichts Berlin abgeben.

Das Gericht hatte dem EuGH folgende Fragen zur Entscheidung vorgelegt:

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Gericht gegen Gesetzgeber: Bekommen Beamte zu wenig?

Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn. Der VwGH  ersucht den EuGH um eine Vorabentscheidung

Von Benedikt Kommenda (Die Presse)

Unzählige Beamte und Mitarbeiter staatsnaher oder ehemals staatlicher Unternehmen wie ÖBB oder Telekom Austria könnten bei ihrer Besoldung diskriminiert sein. Das vermutet der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der deshalb in mehreren Fällen den Gerichtshof der EU (EuGH) eingeschaltet hat. Es geht um eine möglicherweise EU-widrige Benachteiligung aufgrund des Alters, und zwar nicht am Ende der Berufslaufbahn, sondern an deren Beginn: bei der Berücksichtigung von Schul- oder Berufszeiten, die vor dem 18. Geburtstag durchlaufen wurden.

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VfGH prüft Antrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien

vfghlogoDer Verfassungsgerichtshof beginnt am Donnerstag, 21. November 2013, die Beratungen seiner nächsten Session. Auf der Tagesordnung der Session steht u.a. ein Gesetzesprüfungsantrag zum neuen Verwaltungsgericht Wien

Für das Reformvorhaben Verwaltungsgerichte wurde auch in Wien ein eigenes Verwaltungsgericht geschaffen. Die Opposition im Wiener Gemeinderat hält jedoch einige Bestimmungen zu diesem neuen Verwaltungsgericht für verfassungswidrig, die Abgeordneten haben einen entsprechenden Antrag an den VfGH gestellt.

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Verwaltungsrichter für unpolitische „Besten-Auslese“

Justitia - Goettin der GerechtigkeitDer Obmann des Vereins der Verwaltungsrichter weist die Forderung der Länder nach mehr Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten zurück.

 (DiePresse.com)

Der Verein der Verwaltungsrichter warnt vor mehr politischem Einfluss auf die Höchstgerichte. Den Wunsch danach sieht Obmann Markus Thoma in der Länder-Forderung nach Mitsprache bei der Beschickung von Höchstgerichten. Man sollte nicht kurz vor Inkrafttreten der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit „Akzente setzen, die diese große Reform nicht verdient“, sagte Thoma am Dienstag.

Im Sommer hat die Besetzung der neuen Verwaltungsgerichte unter anderem mit Mitarbeiter aus den Büros von Landeshauptleuten oder Landtagsklubs für einige Kritik gesorgt. Die Richtervereinigung trat damals gegen Postenvergaben nach parteipolitischen Kriterien auf und forderte für die Verwaltungsrichter dieselbe unpolitische Bestellung und Unabhängigkeit wie für Justizrichter. Gäbe man nun den Ländern und somit der Politik mehr Einfluss auf die Höchstgerichte – konkret den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) – wäre das „kontraproduktiv“, betonte Thoma.

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Wien hat ein Problem mit seiner Verfassung

landesgesetzblattWeder das Verwaltungsgericht noch die Landesrechtspfleger finden sich in der Wiener Stadtverfassung

Der aktuelle Entwurf zur Änderung der Wiener Stadtverfassung (MDR – 2846-2012, Stand: 2. September 2013) soll nach seinen Erläuterungen legistische Anpassungen an die Verwaltungsgerichtsbarkeits-Novelle 2012 bringen. Das stimmt nur insoferne, als bestehende Sonderbehörden aufgehoben werden. Die Existenz des Verwaltungsgerichtes Wien bleibt der Wiener Stadtverfassung verborgen. Damit ist das Land Wien das einzige Bundesland, welches seinem Verwaltungsgericht keine landesverfassungsrechtliche Grundlage gibt.

Diesen Umstand könnte man allenfalls als Ausdruck einer manifesten Mentalreservation der Wiener Stadtverwaltung gegenüber einer umfassenden gerichtlichen Kontrolle deuten, in der Praxis dürfte die fehlende Verankerung in der Stadtverfassung für die Rechtmäßigkeit der richterlichen Entscheidungen aber ohne Bedeutung bleiben.

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