VUVS- Service: Rechtmittelbelehrung im Übergangsrecht

Alle von den Unabhängigen Verwaltungssenaten im Zeitraum zwischen 1. Oktober bis 31. Dezember 2013 genehmigten Bescheide haben einen Hinweis auf die Rechtsfolgen der Abs. 1 bis 3 der §§ 4 bzw. 5 Verwaltungsgerichtsbarkeits-Übergangsgesetz zu enthalten.

Zur Vereinheitlichung der Vorgangsweise hat eine länderübergreifende Arbeitsgruppe der UVS dazu ein Formular erstellt.

Nach der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 61a AVG stellte das Fehlen des Hinweises auf die Möglichkeit der Erhebung einer Beschwerde an den VwGH oder VfGH in einem letztinstanzlichen Bescheid keinen Grund für die Bewilligung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Beschwerdefrist dar VwGH dar ( 17.5.1995, 95/21/0448 ua.).

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