Richterliches Dienstrecht als „Denksportaufgabe“ – Gesetzesanfechtung

3d Männchen Paragraph nachdenklich BeratungWien: Die fehlenden verfassungsrechtlichen Vorgaben zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter haben die Länder ermuntert, kein eigenes Dienstrecht für „ihre“ Richter zu erlassen.

Vielmehr wird mit Hilfe einer überbordenden Verweistechnik das jeweilige landesgesetzliche Dienstrecht „sinngemäß“ für anwendbar erklärt, was dazu führt, dass die Beantwortung der Frage, welche dienstrechtlichen Bestimmungen für Richter im konkreten Fall Anwendung finden, zur Denksportaufgabe werden kann.

Das Verwaltungsgericht Wien steht derzeit vor der Situation, dass in Dienstrechtverfahren, welche Richter dieses Gerichtes in eigener Sache führen, nicht einmal klar ist, wer Dienstbehörde ist (der Präsident oder der Magistrat der Stadt Wien) bzw. ob Einzelrichter- oder Senatszuständigkeit gegeben ist. Dies deshalb, weil nicht eindeutig geregelt ist, ob Verwaltungsrichter in Wien Gemeindebedienstete sind oder nicht und wenn ja, in welchem Umfang die Bestimmungen der Wiener Dienstordnung für sie anzuwenden sind.

Und von dieser Rechtsstellung hängt wiederum ab, ob im verwaltungsgerichtlichen Verfahren Einzelrichter oder Senatszuständigkeit besteht.

Anfechtung der Zuständigkeitsbestimmung

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UVP: Verfehlt der neue Rechtsschutz für Nachbarn sein Ziel?

Da sich in Österreich nach der bisherigen Rechtlage Nachbarn nicht dagegen wehren konnten, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) genehmigt wurden, hat der Europäische Gerichtshof festgestellt, dass diese Rechtslage dem Unionsrecht widerspricht (C-570/13). Mit dieser Entscheidung wurden die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – enorm ausgeweitet. Der …

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Novelle des Kraftfahrgesetzes: Weitere Einschränkung der Handynutzung im Auto

2C86E876-9C12-435A-B318-B43F806F0ABB1Mit der geplanten 32. Novelle des Kraftfahrgesetzes sollen neben dem Telefonieren nicht nur das SMS-Schreiben, E-Mail-Checken und Surfen im Internet am Steuer unter Strafe gestellt werden, sondern alles, was vielleicht künftig noch mit mobilen Kommunikationsgeräten möglich sein wird.

Das einzige, was neben Telefonieren mit Freisprecheinrichtung erlaubt bleibt, ist das Navigieren.

Konkret: Die Navi-Funktion eines Smartphones darf im Auto verwendet werden, „wenn das Gerät in einer geeigneten Halterung befestigt ist“, erklärt Ursula Zelenka von der Rechtsabteilung des ÖAMTC. Im Prinzip sind schon jetzt Nebentätigkeiten am Steuer verboten, die einen Lenker in seiner Aufmerksamkeit beeinträchtigen können. Dem allgegenwärtigen Handy wurde eine eigene gesetzliche Erwähnung zuteil, um Rechtssicherheit zu schaffen. Künftig kann jeder, der am Steuer mit einem Handy in der Hand erwischt wird, sofort gestraft werden.

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Entwurf zu neuem Tabakgesetz „verfassungsrechtlich bedenklich“ ?

presse-logoDas geplante neue Tabakgesetz, das am 20. Mai in Kraft treten soll, könnte nach Auffassung des Verfassungsdienstes und des Finanzministeriums gegen die Bundesverfassung verstoßen.

Die Bedenken betreffen die „weitreichenden Befugnisse“, die der Gesundheitsministerin in dem Gesetzentwurf eingeräumt werden.

Die Novelle zum Tabakgesetz bringt unter anderem Warnhinweise auf den Packungen mit schockierenden Fotos. Fast zwei Drittel der Vorder- und Rückseite einer Packung müssen mit Warnungen samt Bild versehen sein, ebenso die seitlichen Oberflächen. Die Ministerin kann künftig per Verordnung weitere Auflagen, Verbote und Vorschriften erlassen. „Diese Ermächtigungen scheinen völlig unbestimmt und damit verfassungsrechtlich bedenklich“, heißt es in der fünfseitigen Erklärung des Finanzministeriums zum geplanten neuen Tabakgesetz.

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LVwG Salzburg: Weitreichende Anpassungen an Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz

Der Salzburger Landtag hat in seiner Sitzung vom 3. Februar 2016 weitreichende Änderungen des Salzburger Landesverwaltungsgerichtsgesetzes beschlossen. Wesentliche Ziele waren eine Neuregelung der Vordienstzeiten der Richterinnen und Richter in Umsetzung der EuGH-Judikatur, die Angleichung des Besoldungssystems an jenes der Justizrichterinnen- und Richter und eine Arbeitszeitregelung, welche jener des RStDG entspricht. Den Beratungen im Landtag war …

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Schluss mit dem Kumulieren!

StandardMehrfachbestrafungen für Betriebe sollen reduziert werden

Mehrfachbestrafungen im Verwaltungsstrafrecht soll es bald nicht mehr geben, wie der Wirtschaftskammerpräsident zusammen mit ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner am Montag verkündete. Künftig soll es bei geringem Verschulden oder keiner bewussten Schädigungsabsicht nur eine geringere Strafe geben.

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Staatsschutzgesetz: Anwälte wollen Höchstgericht befassen

 Wenn SPÖ und ÖVP keine Änderungen vornehmen – Journalistenclub unterstützt Gang zum Verfassungsgerichtshof

von Nina Weissensteiner, der Standard

Der Präsident des Rechtsanwaltskammertags, Rupert Wolff übt als Vertreter der Rechtsanwälte  heftige Kritik am geplanten Einsatz von Vertrauensleuten, die künftig in den entsprechenden Milieus eingesetzt und bezahlt werden können: „Wir wollen keine V-Leute in Beichtstühlen, Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, und auch nicht in den Redaktionen“, sagte er. Für ihn kollidieren die präventiven Ermittlungsmethoden der Staatsschützer mit den Grundrechten, deswegen braucht es für Wolff – abgesehen von einem besonderen Schutz für bestimmte Berufsgruppen und deren Informanten – vor den einzelnen Ermittlungsschritten eine richterliche Kontrolle.

Rat der Pensionisten statt Richter

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Schwitzen statt sitzen für Parksünder

Wer eine Verwaltungsstrafe nicht zahlen kann, muss ersatzweise in Haft. Die Strafe abarbeiten dürfen nämlich nur Leute, die Strafgesetze brachen. Das könnte sich nun ändern. Legistisch zuständig ist für das Thema Verwaltungsstrafen das Kanzleramt. Dort steht man dem grünen Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Da der überwiegende Teil von Ersatzfreiheitsstrafen von Behörden verhängt wird, die in …

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Deutschland: Verwaltungsgerichte sichern Zugang zu Informationen

Während in Österreich – als einzigem Mitgliedsstaat der EU –noch  über die Abschaffung des Amtsgeheimnis und einen verbesserten Zugang der Bürger zu Informationen diskutiert wird, haben in Deutschland BürgerInnen schon seit dem Jahr 2006 ein allgemeines Informationszugangsrecht zu Unterlagen von Bundesbehörden (Informationsfreiheitsgesetz).

Elf Bundesländer haben für ihre Behörden Informationsfreiheitsgesetze geschaffen (nicht so der Freistaat Bayern).

Einige deutsche Bundesländern und Kommunen sind bereits einen Schritt weiter gegangen und haben sogenannte „Transparenz-Gesetze“ oder „Transparenzsatzung“  beschlossen, durch die die Behörden verpflichtet werden, bestimmte Unterlagen „von Amtswegen“ zugänglich zu machen. Das betrifft insbesondere Verträge zur Daseinsvorsorge, Gutachten, Statistiken, Verwaltungsvorschriften, öffentliche Pläne oder Geodaten.

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Digitale Amtswege: Neues Angebot mit Jahresanfang

Bild: (c) FABRY Clemens - Die Presse
Bild: (c) FABRY Clemens – Die Presse

Es ist bereits der zweite Anlauf, die Digitalisierung in der Verwaltung in dieser Weise auszubauen und die Österreicher damit auf den elektronischen Amtsweg zu führen.

Ab 2005 hat es bereits das Angebot gegeben, mittels Bürgerkarte davon Gebrauch zu machen, was aber damals noch nicht im erhofften Ausmaß Anklang gefunden hat.

Jetzt setzt der Staat freilich darauf, dass nicht zuletzt durch den Siegeszug der Mobiltelefone auch die Online-Amtswege nunmehr ungleich häufiger mittels Handy-Signatur abgewickelt werden. Rund 580.000 aktive Nutzer der Handy-Signatur gibt es inzwischen. Täglich kommen im Schnitt nach Angaben des Kanzleramtes 1000 weitere Freischaltungen dazu. An Werktagen wird die Handysignatur im Schnitt pro Stunde für 1000 bis 1500 Anwendungen genützt.

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