Schwitzen statt sitzen für Parksünder

presse-logoWer eine Verwaltungsstrafe nicht zahlen kann, muss ersatzweise in Haft. Die Strafe abarbeiten dürfen nämlich nur Leute, die Strafgesetze brachen. Das könnte sich nun ändern.

Legistisch zuständig ist für das Thema Verwaltungsstrafen das Kanzleramt. Dort steht man dem grünen Vorschlag grundsätzlich positiv gegenüber. Da der überwiegende Teil von Ersatzfreiheitsstrafen von Behörden verhängt wird, die in die Zuständigkeit der Bundesländer fallen, seien aber im Hinblick auf die Praktikabilität noch Gespräche mit den Bundesländern nötig.

Der Verfassungsdienst im Bundeskanzleramt wird diese Gespräche federführend im Laufe des Frühjahrs führen“, hieß es aus dem Kanzleramt zur „Presse“.

Hier den Beitrag in der Presse lesen…

Dazu siehe auch:

Fußfesseln für Verwaltungsstraftäter

 

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