Gewerbeordnungsnovelle 2017: Neuerungen im Betriebsanlageverfahren

Am 17.7.2017 wurden sowohl der berufsrechtliche Teil der Novelle der GewO (BGBl Nr. I 94/2017) als auch der anlagenrechtliche Teil der GewO (BGBl Nr. I 96/2017) kundgemacht.

Der anlagenrechtliche Teil bringt im Betriebsanlagenrecht Verfahrenserleichterungen und eine Verkürzung der Entscheidungsfristen.

Verkürzung des Behördenverfahrens

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Während Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit für die Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren haben, beträgt die Frist im regulären Betriebsanlagenverfahren nunmehr nur vier Monate. Und das vereinfachte Verfahren – für Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial – darf nur noch zwei und nicht mehr drei Monate dauern. Das „One-Stop-Shop“-Prinzip, bei dem auch bautechnische und naturschutzrechtliche Vorschriften in das Bewilligungsverfahren miteinbezogen worden wären, scheiterte im Parlament an der erforderlichen 2/3 Mehrheit.

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Abschaffung des Amtsgeheimnisses wieder gescheitert

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Bereits seit viereinhalb Jahren haben die Regierungsparteien über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Beschluss eines sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes verhandelt. Im Dezember 2014 ist im Ministerrat der Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen worden. Dort war vorgesehen, dass für den Zugang zu Informationen – ähnlich den deutschen Informationsfreiheitsgesetzen –  den Verwaltungsgerichten eine zentrale Rolle zukommen sollte.

Doch für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als Verfassungsbestimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die bis dato nicht gefunden werden konnte. Im letzten Verfassungsausschuss vor den Neuwahlen wurde deutlich, dass es bis Herbst 2017 in dieser Causa keine Einigung mehr geben wird.

Österreich ist Schlusslicht

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Fremdenrechtspaket 2017: Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Asylwerber und Ausreisepflichtige

Das Fremdenrechtspaket hat die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Hauptstoßrichtung des Pakets ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise abgewiesener  AsylwerberInnen. Damit  soll die im Regierungsprogramm vorgesehene stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber umgesetzt werden.

Höhere Strafen und Beugehaft

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Neues Datenschutzgesetz bringt hohe Verwaltungsstrafen

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU  ist zwar bereits formal  gültig und direkt anwendbar, deren Anwendung wurde von der EU-Kommission aber bis 25. Mai 2018 ausgesetzt, um den Mitgliedsstaaten mehr Zeit für die nationale Umsetzung zu geben.

Jetzt hat auch das österreichische Parlament  die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt und das sogenannte Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen. Zustimmung kam nur von der Koalition. Die Opposition beklagte vor allem die überstürzte Vorgangsweise, sei doch der Gesetzesentwurf schon eingebracht worden, als noch nicht einmal die Begutachtung zu Ende gegangen war.

Auch Behörden brauchen Datenschutzbeauftragten

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VfGH-Präsident: Rechtsstaat braucht Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Es sei äußerst belastend für den Rechtsstaat, wenn neue Gesetze immer dann angekündigt oder beschlossen werden, wenn im In- oder Ausland etwas passiere, sagt Verfassungsgerichtshofspräsident Gerhart Holzinger in einem Interview mit der APA. Er warnte vor der Attitüde, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren – ohne zu prüfen, ob die …

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Strafzettel: Wer zu viel zahlt, wird nicht mehr bestraft


„Schwitzen statt sitzen“ ist künftig auch bei Verwaltungsstrafen möglich. Wer bei Anonymverfügungen zu viel überweist, löst künftig keine Anzeige mehr aus.

Der Grundsatz „schwitzen statt sitzen“ soll künftig auch für Verwaltungsstrafen gelten: Das Bundeskanzleramt will die seit 2008 bestehende Möglichkeit, eine gerichtliche Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzudienen, entsprechend ausdehnen. Ebenfalls Teil der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz: Wer für einen Strafzettel zu viel überweist, wird dafür nicht mehr bestraft.

Ersatzfreiheitsstrafen sind in Österreich nach wie vor weit verbreitet: 2015 mussten 7452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Während gerichtliche Geldstrafen oder Finanzstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgedient werden können, besteht diese Möglichkeit für Verwaltungsstrafen bisher nicht. Die nun vom Kanzleramt vorgelegte Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz soll das beheben.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 14. Juni.

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Dritte Piste (3): Juristen zerpflücken Regierungsplan

Die Verankerung eines Staatsziels Wachstum in Österreichs Verfassung sorgt unter Juristen für Empörung. So werde der Spielraum der Gerichte noch größer. Der ehemalige Präsident des Verwaltungsgerichtshofs, Clemens Jabloner, spricht von einer „völlig verfehlten“ Legistik. SPÖ und ÖVP verfolgen offenbar den Plan, den Umweltschutz als bisheriges Staatsziel unwirksam zu machen. Aber das geschehe mit der geplanten Reform …

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Tücken im neuen Versammlungsrecht

Strenge Regeln, auch wenn nicht Erdoğan, sondern ein OSZE-Vertreter dabei ist, Hürden für ein Lichtermeer, veraltete Sprache: Experten rügen beim Rechtspanorama am „Juridicum“ die Novelle. Erst kürzlich hat das Parlament eine Novelle des Versammlungsgesetzes   beschlossen. Die Anzeigepflicht für Demonstrationen wird (ausgenommen: Spontanversammlungen) von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet. Die Polizei hat einen Schutzbereich von bis zu …

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Dritte Piste (1): Professorenprotest gegen „Verwässerung des Klimaschutzes“

Mit einer Änderung des Staatszielgesetzes Umwelt und Nachhaltigkeit reagiert die Koalition auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das aus Gründen des Umwelt- und Klimaschutzes den Bau der dritten Piste auf dem Flughafen Wien-Schwechat untersagte.

Mit der neuen Staatszielbestimmung sollen künftig wirtschaftliche Interessen gleichrangig mit Umwelterwägungen berücksichtigt werden müssen.

Diese von SPÖ und ÖVP geplante Staatszielbestimmung zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sorgt für Kritik aus der Wissenschaft: Über 40 Professoren von österreichischen Universitäten fordern in einem offenen Brief ein Überdenken des Vorhabens. Sie warnen vor einer Verwässerung des Klimaschutzes und sehen die von der Bundesregierung selbst geplante Klima- und Energiestrategie konterkariert.

Klimaschutz „bloße Rhetorik“

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Geldwäsche: Kritik an Ausnahmen für Länder

Mit dem Transparenzregister, das im kommenden Jahr in Betrieb gehen wird, soll Klarheit geschaffen werden, welche natürliche Personen hinter Unternehmen, Stiftungen, Trusts und Vereinen in Österreich steht.

Laut Finanzministerium sollen im Register 350.000 Rechtsträger erfasst sein. Das entsprechende „Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz“ ist in parlamentarischer Begutachtung.

Rechtmäßigkeit der Ausnahmen fraglich

Eine Ausnahme für Landesstiftungen sorgt aber für Unmut. So besteht im Falle von landesgesetzlich eingerichteten Stiftungen und Fonds nach dem Gesetzesentwurf keine Pflicht, die wahren wirtschaftlichen Eigentümer hinter den Körperschaften im Register transparent zu machen.

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