Justizministerium nun auch für Verwaltungsgerichte zuständig

Mit der aktuellen Novelle zum Bundesministerien-Gesetz wird der bisher beim Bundeskanzleramt angesiedelte Verfassungsdienst eine Sektion des Bundesminiteriums für Justiz. Damit fällt neben den Angelegenheiten der Verfassungsgerichtsbarkeit auch die Verwaltungsgerichtsbarkeit – mit Ausnahme des Bundesfinanzgerichtes – in den Zuständigkeitsbereich des Justizministeriums, das nun in das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) umbenannt wurde.

Die Zuständigkeit für das Verfahrensrecht der Behörden und Verwaltungsgerichte liegt jetzt ebenso beim Justizministerium wie die Organisation der Verwaltungsbehörden und sonstigen Einrichtungen, die Aufgaben der staatlichen Verwaltung zu besorgen haben. Auch die Datenschutzbehörde ist nicht mehr beim Bundeskanzleramt, sondern dort angesiedelt.

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Asylverfahren (5): Verschärfte Bestimmungen für Asylwerber in Kraft

Schwerpunkt Migration

Am 1. November 2017 ist das Fremdenrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Hauptstoßrichtung des Gesetzes ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise abgewiesener  Asylwerber. Damit  soll eine stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts abgelehnter Asylwerber umgesetzt werden.

Verlängerung der Schubhaft

Die Schubhaft kann nach den neuen Bestimmungen auf bis zu sechs Monate (bisher vier) bzw. drei Monate für mündige Minderjährige (bisher zwei) erstreckt werden. Bei besonderen Umständen ist eine ununterbrochene Festhaltung bis zu 18 Monate möglich (bisher zehn Monate in einem Zeitraum von 18 Monaten). Ein Verfahren zur Aberkennung von Asyl soll künftig nicht erst bei einer rechtskräftigen Verurteilung, sondern bereits bei Anklageerhebung bzw. bei Betreten auf frischer Tat oder bei Verhängung von Untersuchungshaft eingeleitet werden. Für den Abschluss des Aberkennungsverfahrens ist aber weiterhin die Rechtskraft im Strafverfahren abzuwarten.

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Gesetzesbegutachtung wird digital: Jede/Jeder kann Stellung nehmen

Ab sofort kann sich jede Bürgerin und jeder Bürger bei der Entstehung von Gesetzen einbringen: Auf der Homepage des Österreichischen Parlaments können Gesetzesentwürfe bewertet und Stellungnahmen dazu abgeben werden.   Die Stellungnahmen können entweder direkt auf der Website über ein Formular eingebracht oder alternativ per E-Mail an die Adresse: begutachtung@parlament.gv.at geschickt werden. Zudem gibt es …

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Sicherheitspaket: Einschränkung von Bürgerrechten befürchtet

Die Begutachtungsfrist für das von Justizminister Brandstetter und Innenminister Sobotka vorgelegte „Sicherheitspaket“ ist gestern zu Ende gegangen.

Aufgrund der großen Anzahl an Stellungnahmen aber auch wegen der laufenden Übersiedlung des Parlaments ist mit Verzögerungen bei der Veröffentlichung der Stellungnahmen auf der Parlamentshomepage zu rechnen.

Warnung vor Beeinträchtigung der Grundrechte

Der Gesetzesentwurf beinhaltet neben Maßnahmen zur Überwachung verschlüsselter WhatsApp- oder Skype-Nachrichten auch eine Reihe von anderen Befugnissen, die Bürgerrechtsorganisationen als „massive Einschränkung von Rechten“ wahrnehmen. Dazu zählen neben der Verwendung von Schadsoftware durch den Staat – Stichwort „Bundestrojaner“  – etwa der Einsatz von sogenannten IMSI-Catchern, Netzsperren, die Vorratsdatenspeicherung für Videoüberwachung, eine abgewandelte Form der „allgemeinen“ Vorratsdatenspeicherung (Quick Freeze), eine Vollüberwachung aller Autofahrer sowie die Abschaffung anonymer Wertkarten. Laut dem Gesetzesvorschlag wird die Polizei zudem befugt, „personenbezogene Daten (…) auch an (..) Menschen weiterzugeben, die an der Erfüllung von Aufgaben im öffentlichen Interesse mitwirken.“

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Gewerbeordnungsnovelle 2017: Neuerungen im Betriebsanlageverfahren

Am 17.7.2017 wurden sowohl der berufsrechtliche Teil der Novelle der GewO (BGBl Nr. I 94/2017) als auch der anlagenrechtliche Teil der GewO (BGBl Nr. I 96/2017) kundgemacht.

Der anlagenrechtliche Teil bringt im Betriebsanlagenrecht Verfahrenserleichterungen und eine Verkürzung der Entscheidungsfristen.

Verkürzung des Behördenverfahrens

(c) imago stock&people

Während Behörden grundsätzlich sechs Monate Zeit für die Entscheidung in einem Verwaltungsverfahren haben, beträgt die Frist im regulären Betriebsanlagenverfahren nunmehr nur vier Monate. Und das vereinfachte Verfahren – für Anlagen mit geringem Gefährdungspotenzial – darf nur noch zwei und nicht mehr drei Monate dauern. Das „One-Stop-Shop“-Prinzip, bei dem auch bautechnische und naturschutzrechtliche Vorschriften in das Bewilligungsverfahren miteinbezogen worden wären, scheiterte im Parlament an der erforderlichen 2/3 Mehrheit.

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Abschaffung des Amtsgeheimnisses wieder gescheitert

Foto: bluedesign – Fotolia/Oliver Boehmer/Fotolia

Bereits seit viereinhalb Jahren haben die Regierungsparteien über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Beschluss eines sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes verhandelt. Im Dezember 2014 ist im Ministerrat der Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen worden. Dort war vorgesehen, dass für den Zugang zu Informationen – ähnlich den deutschen Informationsfreiheitsgesetzen –  den Verwaltungsgerichten eine zentrale Rolle zukommen sollte.

Doch für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als Verfassungsbestimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die bis dato nicht gefunden werden konnte. Im letzten Verfassungsausschuss vor den Neuwahlen wurde deutlich, dass es bis Herbst 2017 in dieser Causa keine Einigung mehr geben wird.

Österreich ist Schlusslicht

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Fremdenrechtspaket 2017: Einschränkung der Bewegungsfreiheit für Asylwerber und Ausreisepflichtige

Das Fremdenrechtspaket hat die letzte parlamentarische Hürde genommen.

Hauptstoßrichtung des Pakets ist die raschere Außerlandesbringung bzw. freiwillige Ausreise abgewiesener  AsylwerberInnen. Damit  soll die im Regierungsprogramm vorgesehene stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber umgesetzt werden.

Höhere Strafen und Beugehaft

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Neues Datenschutzgesetz bringt hohe Verwaltungsstrafen

Die Datenschutz-Grundverordnung der EU  ist zwar bereits formal  gültig und direkt anwendbar, deren Anwendung wurde von der EU-Kommission aber bis 25. Mai 2018 ausgesetzt, um den Mitgliedsstaaten mehr Zeit für die nationale Umsetzung zu geben.

Jetzt hat auch das österreichische Parlament  die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) umgesetzt und das sogenannte Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 beschlossen. Zustimmung kam nur von der Koalition. Die Opposition beklagte vor allem die überstürzte Vorgangsweise, sei doch der Gesetzesentwurf schon eingebracht worden, als noch nicht einmal die Begutachtung zu Ende gegangen war.

Auch Behörden brauchen Datenschutzbeauftragten

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VfGH-Präsident: Rechtsstaat braucht Balance zwischen Freiheit und Sicherheit

Es sei äußerst belastend für den Rechtsstaat, wenn neue Gesetze immer dann angekündigt oder beschlossen werden, wenn im In- oder Ausland etwas passiere, sagt Verfassungsgerichtshofspräsident Gerhart Holzinger in einem Interview mit der APA. Er warnte vor der Attitüde, auf jeden Terrorakt oder spektakulären Kriminalfall mit verschärften Gesetzen zu reagieren – ohne zu prüfen, ob die …

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Strafzettel: Wer zu viel zahlt, wird nicht mehr bestraft


„Schwitzen statt sitzen“ ist künftig auch bei Verwaltungsstrafen möglich. Wer bei Anonymverfügungen zu viel überweist, löst künftig keine Anzeige mehr aus.

Der Grundsatz „schwitzen statt sitzen“ soll künftig auch für Verwaltungsstrafen gelten: Das Bundeskanzleramt will die seit 2008 bestehende Möglichkeit, eine gerichtliche Ersatzfreiheitsstrafe durch gemeinnützige Arbeit abzudienen, entsprechend ausdehnen. Ebenfalls Teil der Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz: Wer für einen Strafzettel zu viel überweist, wird dafür nicht mehr bestraft.

Ersatzfreiheitsstrafen sind in Österreich nach wie vor weit verbreitet: 2015 mussten 7452 Menschen ins Gefängnis, weil sie eine Verwaltungsstrafe nicht bezahlen konnten oder wollten. Während gerichtliche Geldstrafen oder Finanzstrafen auch durch gemeinnützige Arbeit abgedient werden können, besteht diese Möglichkeit für Verwaltungsstrafen bisher nicht. Die nun vom Kanzleramt vorgelegte Novelle zum Verwaltungsstrafgesetz soll das beheben.

Die Begutachtungsfrist läuft bis 14. Juni.

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