Bereits seit viereinhalb Jahren haben die Regierungsparteien über die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und den Beschluss eines sogenannten Informationsfreiheitsgesetzes verhandelt. Im Dezember 2014 ist im Ministerrat der Entwurf für ein „Informationsfreiheitsgesetz“ beschlossen worden. Dort war vorgesehen, dass für den Zugang zu Informationen – ähnlich den deutschen Informationsfreiheitsgesetzen – den Verwaltungsgerichten eine zentrale Rolle zukommen sollte.
Doch für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses als Verfassungsbestimmung ist eine Zweidrittelmehrheit nötig, die bis dato nicht gefunden werden konnte. Im letzten Verfassungsausschuss vor den Neuwahlen wurde deutlich, dass es bis Herbst 2017 in dieser Causa keine Einigung mehr geben wird.
Österreich ist Schlusslicht
Das Konzept der Informationsfreiheit ist etwa 250 Jahre alt. 1776 räumte Schweden als erstes Land seinen Bürgern das Recht ein, Informationen von staatlichen Stellen anzufragen und Dokumente von Behörden einzusehen, vor 50 Jahren reformierten die USA ihren „Freedom of Information Act“ punkto Akteneinsicht, seit 10 Jahren gibt es in Deutschland Informationsfreiheitsgesetze.
Weltweit gewähren mehr als 100 Staaten ihren Bürgern auf nationaler Ebene das Recht auf Zugang zu Behördeninformationen. Österreich räumt bislang kein Recht auf Zugang zu staatlicher Information ein und ist im internationalen Vergleich Schlusslicht.
Siehe dazu: Datenschutz und Amtsgeheimnis als Ausrede
und: Internationale Tagung über den Zugang zu Behördeninformationen
zu dem Gesetzesantrag zum Informationsfreiheitsgesetz (IFG) samt Stellungnahmen…