Tücken im neuen Versammlungsrecht

Rechtspanorama am „Juridicum“

Strenge Regeln, auch wenn nicht Erdoğan, sondern ein OSZE-Vertreter dabei ist, Hürden für ein Lichtermeer, veraltete Sprache: Experten rügen beim Rechtspanorama am „Juridicum“ die Novelle.

Erst kürzlich hat das Parlament eine Novelle des Versammlungsgesetzes   beschlossen.

Die Anzeigepflicht für Demonstrationen wird (ausgenommen: Spontanversammlungen) von 24 auf 48 Stunden ausgeweitet. Die Polizei hat einen Schutzbereich von bis zu 150 Metern zwischen rivalisierenden Kundgebungen anzuordnen. Und die Bundesregierung kann Versammlungen verbieten, an denen Vertreter ausländischer Staaten oder internationaler Organisationen teilnehmen („Lex Erdoğan“).

Solche Veranstaltungen müssen bereits eine Woche zuvor angemeldet werden. Und doch würde eine weitere Überarbeitung dem Gesetz guttun, sagte beim letztwöchigen Rechtspanorama am „Juridicum“ Franz Eigner, Vizepräsident der Landespolizeidirektion Wien.

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