Mit diesem Werk liegt der erste umfangreiche und fundierte Praxiskommentar des Staatsbürgerschaftsgesetzes seit 1990 vor.
Der Kommentar knüpft an die bisher rund alle Vierteljahrhunderte erfolgte grundlegende Aufarbeitung des Staatsbürgerschaftsrechts in Österreich an. Wie seine „Vorgänger“ – namentlich der Kommentar von Goldemund/Ringhofer/Theuer (1969) und die Monografie von Thienel (1989/1990) – unterzieht das Werk diese Rechtsmaterie einer detaillierten und bisweilen kritischen Analyse. Dabei will es insbesondere den Bedürfnissen der Praxis gerecht werden, indem es Überblick verschafft, Hintergründe beleuchtet und auf Probleme hinweist.
Auch wenn das StbG 1985 nur ein „einfaches“ Gesetz ist, zählt es zum „systemrelevanten Kern“ der österreichischen Rechtsordnung. An die Voraussetzung der österreichischen Staatsbürgerschaft knüpfen zahlreiche Gesetze und Verordnungen, Rechte und Pflichten. Darüber hinaus hängt damit das demokratische und republikanische Bauprinzip der Bundesverfassung zusammen; durch das Wahlrecht und die Wehrpflicht erhält die grundlegende Aussage des Artikels 1 B-VG über die Staats- und Regierungsform Gewicht und Bestand. Insofern könnten manche allzu „zeitgeistige“ Vorschriften des StbG 1985 zu einer „Feuerprobe“ der Verfassung werden.
Die Autoren, darunter auch ein Richter des Verwaltungsgerichtes Wien, beleuchten die historische Entwicklung des österreichischen Staatsbürgerschaftsrechts und analysieren kritisch die Gestaltung der Normen über den Erwerb und Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft. Besonders deutlich zeigt sich die dadurch zum Ausdruck kommende fehlende klare Linie des häufig mehr Parteipolitik als Allgemeinwohl verpflichteten Gesetzgebers. Dabei wird diese Entwicklung anschaulich dargestellt.
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