Der Europäische Gerichtshof kippt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

Luxemburg – Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Regelung „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.