EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung verletzt Grundrechte

Der Europäische Gerichtshof kippt die umstrittene Vorratsdatenspeicherung.

EuropŠischer Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg
Europäischer Gerichtshof

Luxemburg – Das umstrittene EU-Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen europäisches Recht und ist ungültig. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschieden. Die Regelung „beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt“, begründeten die Richter ihre Entscheidung.

Die Speicherung der Telefon- und Internetdaten und der Zugriff auf darauf ohne das Wissen der Betroffenen sei dazu geeignet, ein Gefühl der ständigen Überwachung des Privatlebens hervorzurufen.

Geklagt hatten eine irische Bürgerrechtsorganisation, die Kärntner Landesregierung und mehrere tausend Österreicher. Sie argumentieren, dass die Speicherung unverhältnismäßig sei und die Grundrechte auf Privatleben, Datenschutz und freie Meinungsäußerung verletze. Im Dezember hatte der zuständige Gutachter am Gerichtshof erklärt, die EU-Richtlinie müsse nachgebessert werden.

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