Die EU-Kommission veröffentlichte gestern Leitlinien zur Verhinderung von Sozialtourismus.
Dabei geht es unter anderem um die Gewährung von Sozialleistungen für Bürger anderer EU-Staaten. Der Leitfaden soll den Mitgliedstaaten bei der Anwendung der EU-Vorschriften über die Koordinierung der sozialen Sicherheit helfen, und zwar im Hinblick auf diejenigen Unionsbürger, die in einen anderen Mitgliedstaat umgezogen sind. Der neue Leitfaden soll Klarheit schaffen bei der Feststellung des gewöhnlichen Aufenthaltsorts in der EU und die praktische Umsetzung durch die mitgliedstaatlichen Behörden vereinfachen.