EU: Frühwarnmechanismus zum Schutz der Rechtstaatlichkeit beschlossen

LOGO CE_Vertical_EN_quadriDie Europäische Kommission reagiert auf besorgniserregende Entwicklungen in einigen Mitgliedsstaaten und hat neue Vorschriften zum Schutz der Rechtsstaatlichkeit in der Europäischen Union beschlossen.

Die Vorschriften sehen ein Frühwarnsystem vor, welches bei Anzeichen systembedingter Gefahren für die Rechtsstaatlichkeit in einem EU-Mitgliedstaat eingeleitet und dem Verfahren nach Artikel 7 EUV vorgeschaltet werden soll.

Die neuen Rechtsstaatlichkeitsvorschriften sollen nach der Auffassung der Kommission das Vertragsverletzungsverfahren und das «Verfahren nach Artikel 7 EUV» ergänzen, das bei «schwerwiegender und anhaltender Verletzung» der im EU-Vertrag verankerten Werte durch einen Mitgliedstaat als schwerste Sanktion eine Aussetzung der Stimmrechte dieses Mitgliedstaates vorsieht.

Angewendet werden sollen diese Vorschriften in Fällen eines systemischen Zusammenbruchs, der die Integrität, die Stabilität und das ordnungsgemäße Funktionieren der auf nationaler Ebene für die Wahrung der Rechtsstaatlichkeit eingerichteten Organe und Mechanismen beeinträchtigt.

Hier die Pressemitteilung der Kommission im Wortlaut…

http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-237_de.htm

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