Mit der am 20.Mai 2015 vom Europäischen Parlament beschlossenen neuen Anti-Geldwäsche-Richtlinie (EU) 2015/849 sollen Terrorismusfinanzierung, Steuerstraftaten und Korruption wirksamer bekämpft werden.
So sollen die Endeigentümer von Unternehmen und Trusts in öffentliche EU-Register aufgenommen werden, in die Behörden und Personen mit „berechtigtem Interesse“, einsehen dürfen.
In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wurde mit 1. Jänner 2014 eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Bescheide vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Nun hat diese Behörde ihren ersten Datenschutzbericht vorgelegt.
Nach ihrem Bericht hat die Datenschutzbehörde unter anderem ein Ansuchen abgelehnt, welches die Einrichtung eines automationsunterstützten Gesichtserkennungssystems mittels biometrischer Daten zur Identifizierung von KundenkartenbesitzerInnen zum Ziel hatte, ebenso den Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses mittels Videokamera und den Antrag eines Juweliers, einen öffentlichen Gehsteig vor seinem Geschäft bis zu einer Tiefe von einem Meter mitzufilmen.
Ein Anwalt darf öffentlich Justizkritik üben und ist dabei vor Strafverfolgung sicher, solange er nicht lügt, beleidigt oder irreführende, ins Blaue hinein geäußerte oder nicht zur Sache gehörende Bemerkungen macht.
Im Interview mit der Zeitung „Le Monde“ hatte der Beschwerdeführer, ein französischer Anwalt, unter anderem den vertrauensvollen Umgang einer französischen Untersuchungsrichterin mit der Staatsanwaltschaft von Djibouti als „völlig unvereinbar mit den Prinzipien der Unparteilichkeit und Fairness“ bezeichnet. Er war daraufhin zu einer Geldstrafe wegen Beihilfe zur Diffamierung öffentlicher Amtsträger verurteilt worden.
Ziel des European Judicial Training Network ist es, möglichst viele Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter mit seinen Seminaren zu erreichen. Alle für das Jahr 2015 angebotenen Seminare des Administrative Law Project werden vom EJTN in einem neu ausgearbeiteten Flyer vorgestellt. Wir laden alle Richterinnen und Richter herzlich ein, sich auf einen Gedankenaustausch mit den hochqualifizierten Vortragenden und …
Die Wiener Verfassungsrechtsprofessorin Gabriele Kucsko-Stadlmayer (59) wird die nächste österreichische Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat sie am Dienstag für diese Funktion gewählt. Kucsko-Stadlmayer, zurzeit auch Ersatzmitglied des Verfassungsgerichtshofs und Vorsitzende des Senats der Uni Wien, löst Elisabeth Steiner ab, deren Amtszeit am 31. Oktober endet. …
Bisher konnten sich Nachbarn nicht dagegen wehren, wenn Einkaufszentren oder andere Großprojekte ohne Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) auf den Weg gebracht wurden.
Diese Rechtslage widerspricht dem Unionsrecht, stellte jetzt der Europäische Gerichtshof (C-570/13) fest. Die Rechte von Nachbarn in Genehmigungsverfahren – etwa für Betriebsanlagen oder Straßenbauprojekte – werden damit enorm ausgeweitet.
Altersdiskriminierung: EuGH bestätigt Zahlungsverpflichtung des Dienstgebers
In der Rechtssache „Starjakob“ (C 417/13) beschäftigt sich das Unionsgericht mit einem Vorlageantrag des österreichischen OGH. Es ging um eine Klage gegen die ÖBB auf Zahlung der Gehaltsdifferenz, die dem Kläger für den Zeitraum von 2007 bis 2012 zugestanden hätte, wenn sein Vorrückungsstichtag unter Anrechnung der vor der Vollendung seines 18. Lebensjahrs absolvierten Lehrzeit errechnet worden wäre.
Die von Österreich zur Rechtfertigung vorgebrachten Ziele des Spielerschutzes und der Kriminalitätsbekämpfung passen nicht mit der Expansions- und Werbepolitik der Monopolisten zusammen. Zu diesem Schluss kommt das Landesgericht Linz.
Ein Online-Roulette-Spieler hatte im Jahr 2013 auf Rückzahlung der verspielten Einsätze geklagt, mit der Begründung, die Betreiberin der Online-Roulette-Plattform verfüge über keine Konzession und biete somit Glückspiel rechtswidrig an. Das beklagte Unternehmen wendete ein, Österreichs Glücksspielmonopol verstoße gegen EU-Recht, weil es die Dienstleistungsfreiheit beschränke. Daher dürfe sie mit ihrer Lizenz aus Malta Internetglücksspiel in Österreich anbieten.
Das Landesgericht Linz wies die Klage des Spielers ab und urteilte, das De-facto-Monopol sei EU-rechtswidrig. Das OLG Linz gab der Klage, der OGH hob Ende 2013 die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und bekräftigte, dass Österreichs Monopolregelung bei einem festgestellten Verstoß gegen die EU-Dienstleistungsfreiheit nicht beachtet werden müsse. Das Verbot, Internetglücksspiel außerhalb des Monopols anzubieten, auf das der Spieler seinen Anspruch stützt, bestünde dann wegen des EU-Anwendungsvorrangs nicht.
Die Polizeibehörden der EU-Staaten können künftig Auskünfte über die Fahrzeugbesitzer in anderen EU-Staaten bei einer Reihe von schweren Verkehrsdelikten beantragen.
Konkret geht es dabei um Geschwindigkeitsübertretung, Fahren ohne Sicherheitsgurt, Überfahren einer roten Ampel, Trunkenheit und Drogeneinfluss am Steuer, Fahren ohne Helm, Handytelefonieren am Steuer und die unbefugte Benutzung eines Fahrstreifens.
Diese Richtlinie wurde heute vom EU- Parlament beschlossen. Die (neuerliche) Beschlussfassung war erforderlich geworden, nachdem der EuGH mit Urteil vom 06.05.2014, Rechtssache C-43/12, die Richtlinie für nichtig erklärt hatte. Grund dafür war, dass die Richtlinie nicht als Maßnahme der Verkehrspolitik erlassen worden war, sondern im Rahmen der polizeilichen Zusammenarbeit.
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