In Umsetzung des Urteils des Europäischen Gerichtshofes vom 16.Oktober 2012, C‑614/10, wurde mit 1. Jänner 2014 eine neue unabhängige Datenschutzbehörde eingerichtet, deren Bescheide vom Bundesverwaltungsgericht überprüft werden. Nun hat diese Behörde ihren ersten Datenschutzbericht vorgelegt.
Nach ihrem Bericht hat die Datenschutzbehörde unter anderem ein Ansuchen abgelehnt, welches die Einrichtung eines automationsunterstützten Gesichtserkennungssystems mittels biometrischer Daten zur Identifizierung von KundenkartenbesitzerInnen zum Ziel hatte, ebenso den Antrag eines einzelnen Wohnungseigentümers zur Überwachung von Teilen der Tiefgarage eines Mehrparteienhauses mittels Videokamera und den Antrag eines Juweliers, einen öffentlichen Gehsteig vor seinem Geschäft bis zu einer Tiefe von einem Meter mitzufilmen.