Die europäischen Richter stellten klar, dass Fettleibigkeit zwar laut EU-Recht (Richtlinie des Rates 2000/78/EG vom 27. November 2000) kein Diskriminierungsgrund ist. Allerdings kann Übergewicht unter bestimmten Umständen eine Behinderung sein – und behinderte Menschen haben in Europa ein Recht darauf, vor Diskriminierung geschützt zu werden.
In dem von einem dänischen Gericht dem EuGH vorgelegten Fall ging es um einen stark übergewichtigen Tagesvater aus Dänemark, dem nach 15 Jahren von der Gemeinde gekündigt worden war. Die Richter des Gerichts in Kolding wollten wissen, ob das Unionsrecht ein eigenständiges Verbot der Diskriminierung wegen Adipositas enthält.
Als die Gemeinde dem Mann 2010 gekündigt hatte, hieß es zur Begründung, der Bedarf an Kinderbetreuung gehe zurück. Bei einem anschließenden Gespräch kam aber sein Übergewicht zur Sprache. Die Gemeinde erklärte aber, dies sei nicht der Grund für die Kündigung gewesen. Der Tagesvater sah sich aber diskriminiert und zog vor Gericht.
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