Über Anfrage des irischen „High Court“ hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die USA darauf Bedacht zu nehmen, ob dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Beschwerdeführer ist der österreichische Staatsangehörige Maximillian Schrems. Dieser vertritt die Ansicht, dass – nach den Enthüllungen von Edward Snowden – das Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten keinen wirklichen Schutz dagegen bieten, dass der amerikanische Staat die in dieses Land übermittelten Daten überwacht.
Nach der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland zulässig , wenn es ein angemessenes Schutzniveau für diese Daten gewährleistet.


Um die illegale Verbringung von Abfall in Ländern außerhalb der EU besser bekämpfen zu können, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen abgeändert.
Da die Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedsstaaten in die Finanzmittel der EU fließen, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen der Erhebung der Mehrwertsteuer und den finanziellen Interessen der Union. Da das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug eine zu kurze Gesamtverjährungsfrist vorsieht, darf diese nicht angewendet werden, wenn die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigt werden können. Das hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 08.09.2016, GZ.
Das „European Law Institut“, eine nach dem Vorbild des US-amerikanischen
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Flüchtlinge aus Syrien dürfen künftig in Deutschland bleiben und werden nicht mehr in den EU-Staat zurückgeschickt, in dem sie zuerst registriert wurden. Das geht aus einer vom Bundesamt für Migration erlassenen 