Um die illegale Verbringung von Abfall in Ländern außerhalb der EU besser bekämpfen zu können, wurde die Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen abgeändert.
Diese Änderungen der Abfallverbringungsverordnung sollen den Behörden zukünftig ihre Kontrolltätigkeit erleichtern. Die Verordnung sieht eine Beweislastumkehr vor, wonach der Exporteur nunmehr nachweisen muss, dass es sich beim zu exportierenden Fahrzeug um ein Gebrauchtfahrzeug handelt, das noch bestimmungsgemäß verwendet werden kann. Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2016 in Kraft.