Krisenjurisprudenz: Der Fall Griechenlands

Der Frage der innerstaatlichen Umsetzung der von der „Troika“  den Krisenstaaten verordneten Sparmaßnahmen wurde in der Vergangenheit wenig Augenmerk geschenkt.

Zu Unrecht, wie das Beispiel Griechenlands zeigt. Denn die Entscheidungen des Obersten Verwaltungsgerichts Griechenlands (Staatsrat) zu den Sparmaßnahmen könnte die Ablehnung weiterer Sparmaßnahmen durch das Referendum nicht unwesentlich beeinflusst haben.


Aber der Reihe nach: Am 3. Mai 2010 legte Griechenland zur Abwendung einer „Staatspleite“ ein umfassendes Anpassungsprogramm vor, um von den Mitgliedsstaaten der Eurozone und dem Weltwährungsfond finanzielle Unterstützung in der Höhe von 110 Mrd Euro zu erhalten. Das begleitende „Memorandum of Understanding“ legte die wirtschaftspolitischen Bedingungen für die Gewährung der Finanzhilfen fest.

Zur Verwirklichung des Anpassungsprogrammes wurde ein griechisches Gesetz erlassen, das neben einer Reihe von Strukturreformen auch Lohnkürzungen im öffentlichen Dienst und Rentenkürzungen vorsah. Gegen dieses Gesetz wurde u.a. von der Athener Rechtsanwaltskammer Klage beim Obersten Verwaltungsgericht eingereicht, mit der die Rechtmäßigkeit des Anpassungsgesetzes bestritten und dessen Aufhebung beantragt wurde.

Vorauszuschicken ist, dass es in Griechenland – so wie etwa in den Skandinavischen Staaten – kein eigenes Verfassungsgericht gibt: Nach der Griechischen Verfassung prüft der Staatsrat (indirekt) die Verfassungskonformität von Verwaltungsakten. In seinem Grundsatzurteil Nr. 668/2012 vom 20. Februar 2012 prüfte der Staatsrat die Rechtsnatur des „ Memorandum of Understanding“ bzw. dessen Verbindlichkeit und legte seinen Prüfungsmaßstab und seinen Prüfungsumfang fest. Der Staatsrat kam zu dem Ergebnis, dass die im Jahr 2010 beschlossenen Eingriffe unvermeidlich sind. Er behielt sich aber vor, anders zu entscheiden, sollten sich die Eingriffe – im Hinblick auf den angestrebten Zweck – als nicht geeignet und nicht zweckmäßig erwiesen.

Im Jahr 2012 verfügte die griechische Regierung weitere Kürzungen der Gehälter und Renten im Justizdienst sowie der Privatpensionen. Zu den Kürzungen hatte sich die Regierung gegenüber der Troika und den Vertretern der internationalen Kreditgeber verpflichten müssen.

Diese Kürzungen im Justizsektor wurden von den griechischen Verwaltungsrichtern im Juni 2014 wegen Verstoßes gegen die griechische Verfassung sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, aufgehoben, Anfang Juni 2015 wurde auch die Kürzung von Privatpensionen als verfassungswidrig aufgehoben, da diese nach Einschätzung des Verwaltungsgerichts den Rentnern „das Recht auf ein würdiges Leben vorenthalten“.

In der deutschen Fachzeitschrift „Verwaltungsrundschau““ ist eine ausgezeichnete Besprechung des Grundsatzurteil des griechischen Staatsrats Nr. 668/2012 vom 20. Februar 2012 veröffentlich wurden.

ht.eu

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