Flüchtlinge aus Syrien dürfen künftig in Deutschland bleiben und werden nicht mehr in den EU-Staat zurückgeschickt, in dem sie zuerst registriert wurden. Das geht aus einer vom Bundesamt für Migration erlassenen Leitlinie hervor.
Damit werden alle noch nicht abgeschlossenen Asylverfahren von Syrien-Flüchtlingen in Deutschland selbst bearbeitet und nicht im ersten EU-Land, in dem der Asylantrag gestellt wurde. Deutschland ist bisher der einzige EU-Staat, der so verfährt.
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Es handele sich bei der Neuregelung um eine Leitlinie des Bundesamtes, nicht um eine formal bindende Vorgabe. Bereits in der Vergangenheit habe das Bundesamt sehr genau geprüft, ob humanitäre Gründe dafür vorliegen, dass Deutschland die Asylverfahren übernehmen kann, führte der Sprecher weiter aus. So habe es bis Ende Juli nur 131 Überstellungen von Syrern in andere EU-Staaten im Rahmen der Dublin-Verordnung gegeben.
EU begrüßt Neuregelung
Die EU-Kommission hat die Aufhebung von EU-Regeln für Flüchtlinge aus Syrien in Deutschland begrüßt. Die Maßnahme sei ein Akt der europäischen Solidarität, sagte Kommissionssprecherin Natasha Bertaud in Brüssel. Für die EU-Kommission zeige die deutsche Entscheidung, dass es nicht möglich sei, die Länder an den EU-Außengrenzen mit den vielen Flüchtlingen alleinzulassen.
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