Ziel dieses seit 2009/2010 laufenden Projekts ist die Ausarbeitung eines Entwurfs zum EU-Verwaltungsverfahrensrecht und die Formulierung entsprechender Regeln für eine Kodifikation.
Am 5. Und 6.11.2015 fand am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg eine von EASO veranstaltete Konferenz aus aktuellem Anlass zu relevanten Asylthemen statt.
Im Rahmen dieser Konferenz wurde auch die Vereinigung Europäischer Verwaltungsrichter durch deren Präsidentin Edith Zeller, Richterin am Verwaltungsgericht Wien, vorgestellt.
Die VEV hat mit EASO Kooperationen nicht nur zu bestimmten konkreten asylrechtlichen Projekten, sondern auch im Rahmen des von der EASO ins Leben gerufenen Netzwerkes der Gerichte und Tribunale der EU, wo auch VEV in diesem Rahmen vertreten und aktiv daran beteiligt ist, sowie eine laufende Kooperation in der Arbeitsgruppe Asylrecht der VEV, an welcher auch EASO-Vertreter teilnehmen.
Auf Grund des Antrages eines durch die Diakonie vertretenen minderjährigen syrischen Asylsuchenden hatte sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage auseinanderzusetzen, welcher Rechtsschutz Asylsuchenden gegen die Nichtgewährung der Grundversorgung zur Verfügung steht.
Nach dem Vorbringen der Diakonie musste der Minderjährige seit seiner Antragstellung auf internationalen Schutz in Traiskirchen im Zelt am Boden schlafen, habe keine Kleidung erhalten und werde weder psychologische noch pädagogische betreut. Der Jugendliche sei damit in seinem durch das Grundversorgungsgesetz und die EU- Aufnahmerichtlinie gewährleisteten Rechten verletzt.
Es wurde beim BVwG eine Verhaltensbeschwerde wegen „rechtswidrigen Unterlassens der Berücksichtigung besonderer Bedürfnisse von schutzbedürftigen Personen und entsprechend adäquater Unterbringung“ eingereicht und beantragt, das Bundesverwaltungsgericht möge mittels Beschluss verfügen, dass der Antragsteller vorläufig in einer speziell für Minderjährige geeigneten Unterkunft i.S.d. Aufnahmerichtlinie untergebracht und dem Kindeswohl entsprechend versorgt bzw. betreut werde.
Das Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte lädt zu einem Trainingsseminar im Rahmen des europäischen Forschungsprojekts ‚Human Rights in Business‘, das von der Europäischen Kommission (DG Justice) dem BMASK und der Arbeiterkammer Wien kofinanziert wird.
Das Seminar findet am Mittwoch, dem 16. Dezember 2015 von 09:00 bis 17:30 Uhr im Haus der Europäischen Union in Wien statt.
Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs stellt das österreichische Verfahrensrecht auf den Kopf
Mit einer aufsehenerregenden Entscheidung (15. 10. 2015, C-137/14) hat der Europäische Gerichtshof neue Regeln für die Genehmigung von Großprojekten geschaffen. Projektgegner werden künftig bis zum Schluss mitreden können, selbst wenn sie gesetzliche Einspruchsfristen versäumt haben.
In zwei goldenen Türmen in Luxemburg wird vieles entschieden, worauf man sich zuvor in Brüssel nicht hat einigen können: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muss immer wieder „Lücken“ füllen, die EU-Rat, -Parlament und -Kommission offen lassen. Europas Höchstgericht wird von den EU-Gesetzgebern damit in eine heikle Position gedrängt. Für den Juristen Alberto Alemanno haben die EuGH-Richter …
Diese Anmeldung betrifft den Austausch von zwei Wochen bzw. langdauernde Hospitationen bei EGMR, EuGH und EuroJust.
Die große Neuerung besteht in der alleinigen Möglichkeit der Online-Anmeldung bis 30. November 2015. Danach wird das Online Formular nicht mehr zur Verfügung stehen.
Die Zuteilung an die Gastgerichte soll bereits mit 8. Jänner abgeschlossen sein.
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. Juni 2015 zur Zl. G 7/2015 festgestellt, dass ein genereller Ausschluss der Verfahrenshilfe in administrativen Verwaltungsangelegenheiten verfassungsrechtlich unzulässig ist und der Bundesregierung eine Frist bis 31. Dezember 2016 eingeräumt.
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtshofs ist aber- ungeachtet der Aufhebung der Bestimmung des § 40 VwGVG – die Gewährung von Verfahrenshilfe auf Grundlage der Grundrechtcharta (Art 47) in jenen Fällen schon jetzt geboten, in denen ein Bezug zum Unionsrecht besteht.
Über Anfrage des irischen „High Court“ hatte sich der Europäische Gerichtshof mit der Frage zu beschäftigen, ob bei der Übermittlung personenbezogener Daten an die USA darauf Bedacht zu nehmen, ob dort ein angemessenes Datenschutzniveau besteht.
Beschwerdeführer ist der österreichische Staatsangehörige Maximillian Schrems. Dieser vertritt die Ansicht, dass – nach den Enthüllungen von Edward Snowden – das Recht und die Praxis in den Vereinigten Staaten keinen wirklichen Schutz dagegen bieten, dass der amerikanische Staat die in dieses Land übermittelten Daten überwacht.
Nach der Richtlinie über die Verarbeitung personenbezogener Daten ist die Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland zulässig , wenn es ein angemessenes Schutzniveau für diese Daten gewährleistet.
Seit Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages im Jahr 2009 gibt es eine eklatante und anhaltende Abnahme an neuen EU-Regeln.
Das zeigen neue wissenschaftliche Untersuchungen in Österreich und Deutschland. Damit schreitet die Vergemeinschaftung von Rechtsbereichen viel langsamer voran als im Jahr 2009 erwartet. Und damit wird auch die Mär vom „Brüsseler Diktat“ widerlegt.
Stieg die Zahl sogenannter Sekundärrechtsakte des Rates (Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse/Empfehlungen, sonstiges) bis zum Jahr 2009 auf jährlich 954, pendelt der Output seither nur noch um jährlich rund 600 (Berechnungen auf Basis des EU-Amtsblattes bzw. Ratsdatenbanken). Wissenschaftler nennen drei Gründe für den Rückgang: den Lissabon-Vertrag, die Schuldenkrise und den kontinuierlichen Abbau an EU-Beamten (jährlich ein Prozent weniger Stellen).
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