Die Europäische Kommission fordert von den EU-Ländern deutlich mehr Zurückhaltung bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Angehörige aus Drittstaaten.
„Die EU-Kommission betrachtet die Entwicklung bei den sogenannten Goldenen Reisepässen mit großer Sorge”, sagte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova der „Welt”. Nach ihren Angaben sollen deshalb bereits im Herbst neue Richtlinien dazu veröffentlicht werden.
„Eine steigende Zahl von EU-Ländern hat in den vergangenen Jahren immer mehr Staatsbürgerschaften an Personen aus Drittstaaten ausgegeben, wenn diese zuvor hohe Geldbeträge in das jeweilige Land investierten”, sagte Jourova. Oft gehe es auch um den Erwerb teurer Immobilien. In dem Bericht werden etwa Zypern, Malta oder Griechenland genannt und als Empfänger langfristiger Aufenthaltsvisa (Golden Visa) oder Staatsbürgerschaften (Golden Passports) Personen etwa aus China, Russland oder den ehemaligen Sowjetrepubliken.
In einem von EJTN (Netzwerk zur justiziellen Aus- und Fortbildung) in Bukarest veranstalteten Seminar, gingen die Teilnehmer der Frage nach, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Verwaltungsverfahrensregime in den Mitgliedstaaten bestehen. 
Ab Mitte 2020 sollen Arbeitnehmer, die ins EU-Ausland entsendet werden, den gleichen Lohn erhalten, wie ihre einheimischen Kollegen. 

Nach dem Wasserrechtsgesetz 1959, mit dem ua Verpflichtungen aus der EU-Wasserrahmenrichtlinie (z.B. Verschlechterungsverbot) umgesetzt werden, kommt anerkannten Umweltorganisationen in wasserrechtlichen Verfahren keine Parteistellung zu; ihnen ist es nach der innerstaatlichen Rechtslage daher auch nicht möglich, die in solchen Verfahren ergangenen Bescheide vor den Landesverwaltungsgerichten in Beschwerde zu ziehen.
Auch innerhalb der EU gibt es Investorenschutzbestimmungen – und zwar zwischen „alten“ EU-Mitgliedern im Westen und den „neuen“ Mitgliedsstaaten im Osten der Union. Sie wurden in den 1990er Jahren fixiert, als die EU-Osterweiterung noch in weiter Ferne war.
Die Weigerung Deutschlands, einem wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, verstößt nicht gegen dessen Menschenrechte.