
Die österreichische Umsetzung der EU-Datenschutzverordnung sieht keine Bestrafung für öffentliche Stellen vor. Auch für betroffene Unternehmen gibt es nun erhebliche Aufweichungen.
In der Theorie sieht die neue Datenschutzverordnung der EU weitreichende Rechte für Verbraucher vor. Datenmissbrauch – wie im jüngsten Skandal um 87 Millionen Facebook-Nutzer, deren Profile für den US-Wahlkampf herangezogen wurden – soll ab dem Inkrafttreten der Verordnung am 25. Mai der Vergangenheit angehören. Doch die österreichische Auslegung der Verordnung lässt erahnen: Allzu viel Optimismus ist nicht angebracht. Die neuen Regeln sollen hierzulande nämlich nur für private Unternehmen gelten; öffentliche und privatrechtlich agierende Stellen mit gesetzlichem Auftrag werden von Geldbußen gänzlich ausgenommen.
So steht es dezidiert in der Umsetzung zum Datenschutzgesetz, das am vergangenen Freitag mit den Stimmen von Türkis-Blau den Nationalrat passierte. Behörden haben also weiter freie Hand im Umgang mit personenbezogenen Daten, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Was bereits kritisiert wird, ist mit EU-Recht vereinbar, wie Europarechtler Walter Obwexer im Gespräch mit der „Presse“ erklärt.
„Fast ungarische Dreistigkeit“