Eine Zeitspanne von hundert Tagen ist sicher zu kurz um seriös beurteilen zu können, wie gut die neuen Verwaltungsgerichte mit den geänderten organisatorischen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen zu Recht kommen, diverse “ Problemzonen“ zeichnen sich aber bereits ab.
Einige davon werden mit der Zeit entschärft werden, andere wohl nur durch strukturelle Änderungen beseitigt werden können.
Vollzugsdefizite in der Verwaltung werden sichtbar
Bereits zu Zeiten der Unabhängigen Verwaltungssenate konnte immer wieder beobachtet werden, dass bei der Übertragung neuer Materien von den Berufungsbehörden auf die UVS eine Vielzahl unerledigt gebliebener Berufungsverfahren der aufgelösten Berufungsinstanzen ans Tageslicht kam. Bei der Einführung der Verwaltungsgerichte ist es nun nicht anders: Viele Berufungsinstanzen hatten zum Teil schon ein bis zwei Jahre vor der Übertragung keine Verfahren mehr entschieden, oft deshalb, weil die dafür zuständigen Beamten im Hinblick auf die Übertragung der Kompetenzen auf die Verwaltungsgerichte sofort von der Berufungsbehörde abgezogen wurden. So haben alle Verwaltungsgerichte mit einem mehr oder weniger großen Anfall von Altfällen zu kämpfen, die oft jahrelang unerledigt geblieben sind, zum Teil sogar Jahrzehnte (!), wie etwa Verfahren im Wasserrecht.
Problemzone Justizverwaltung
Die Justizverwaltung der ordentlichen Gerichte in Österreich zählt zu den effizientesten und modernsten in Europa. Es wäre daher naheliegende gewesen, sich bei der Organisation der neuen Verwaltungsgerichte Fachexpertise von dort zu holen.
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