Verwaltungsrichter wehren sich „gegen anlassfallbezogene Änderungen“

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht. Der Dachverband der Verwaltungsrichter hält dagegen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter lehnt den Landeshauptleute-Vorstoß zur Entmachtung der Verwaltungsgerichte ab. Das sagte der Dachverbandssprecher Markus Thoma am Mittwoch. „Wegen einer einzelnen Entscheidung“ – nämlich des Neins des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat – „wird eine ganze Reform infrage gestellt“, kritisierte Thoma.

Der Dachverbrand spricht sich laut Thoma „gegen anlassfallbezogene Änderungen“ aus. Er strich auch hervor, dass „die Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte Ergebnis einer umfassenden Reform im Jahr 2012 war“. Diese sei von den Ländern und allen Parteien im Nationalrat auch mitgetragen worden, erinnerte Thoma.

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Berichterstattung über das Bundesverwaltungsgericht: Standesvertretungen rufen Presserat an

Wegen des Verdachts des fortgesetzten Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse durch Beiträge in der Tageszeitung „Kurier“ haben die Standesvertretungen der Verwaltungsrichter eine Beschwerde beim Österreichischen Presserat eingereicht.

Anlass für diese Beschwerde sind vor allem Beiträge, die in diesem Medium über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Landespiste des Flughafens Wien erschienen sind. Hier wurde den entscheidenden Richtern unterstellt,  als „ Umwelt-Hardliner“ oder als „Agrar-Lobbyist“ „Privatpolitik“ gemacht zu haben, ihre Entscheidung wurde dadurch in die Nähe eines Amtsmissbrauchs gerückt.

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DVVR: Stellungnahme zur den strafgerichtlichen Ermittlungen gegen Verwaltungsrichter

Die Medienberichte über strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer Entscheidung zur sog. Dritten Piste des Flughafens Wien haben den Dachverband der Verwaltungsrichter veranlasst, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.

Der Dachverband hält darin fest, dass es nach den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaats Aufgabe der Höchstgerichte ist, die Richtigkeit der Urteile der Verwaltungsgerichte abschließend zu beurteilen. Nur diesen obliegt es festzustellen, ob das Verfahren ordnungsgemäß geführt und die Gesetze richtig angewendet wurden; dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Befangenheit eines  Richters vorlag.

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Zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg

LvwG VorarlbergIm Beitrag über den „Greco“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten wurde auf die Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg Bezug genommen und festgestellt, diese würden als Vertragsbedienstete gelten.

In einer Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Vorarlberg wird jetzt die Verwaltungsrichter-Vereinigung darauf hingewiesen, dass diese Information erwiesenermaßen falsch sei.

Wie sich aus dem Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtsgesetz ohne jeden Zweifel ergebe, seien  sämtliche Richterinnen und Richter des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch seien sämtliche Richterinnen und Richter mit Bescheid bestellt worden. Dies habe schon auf die Mitglieder des UVS zugetroffen. Es werde dazu auf die entsprechenden Bestimmungen des § 17 Landesverwaltungsgerichtsgesetz hingewiesen und ersucht, den Beitrag entsprechend abzuändern.

Dazu ist seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung Folgendes festzustellen:

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23. Maiforum: Macht der Algorithmen – Ohnmacht des Rechtsstaats?

Digitalisierung und Soziale Medien als Herausforderungen für den gerichtlichen Grundrechtschutz „Prinzipiell ist das Internet keine eigene Welt. Prinzipiell muss also das Gleiche gelten wie in der sogenannten analogen Welt. Der gleiche Zugang, die gleichen Methoden, die gleichen Bewertungen, das gleiche Staatsverständnis und das gleiche Grundrechtsverständnis.“ (Deutscher Innenminister Thomas de Maiziere, Berlin, 26. April 2014) Stimmt …

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Persönliche Diffamierungen – die neue Richterschelte?

hodoschek
Hat das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt: Andrea Hodoschek Foto: KURIER – Boroviczeny

Frau Andrea Hodoschek deckt  nach akribischer Recherche Missstände auf, sie berichtet,  wie sich’s die, „die das Gold haben“, richten können.

Sie zeigt Verknüpfungen zwischen Wirtschaft und Politik auf, auch wenn dies manch Mächtigem aufstößt. So liest sich die Beschreibung der journalistischen Tätigkeit von Frau Hodoschek auf der Homepage der Tageszeitung  „Kurier“. Seit letztem Jahr hat Frau Hodoschek das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt, genauer gesagt, die Richterbestellungen dort. Der Hauptkritikpunkt ihrer Berichte:  Die Richterposten würden dort zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt.

In einer Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter – dieser vertritt rund 95% aller VerwaltungsrichterInnen  in Österreich – und in einer gesonderten Stellungnahme der Standesvertretung der BundesverwaltungsrichterInnen wurden diese Behauptungen als unsachlich widerlegt. Insbesondere der Vorwurf, die in geheimer Wahl gewählten Wahlmitglieder des Personalsenats würden unter dem „Einfluss von Parteizentralen“ stehen.

Diese Stellungnahmen waren Frau Hodoschek weder eine Erwähnung wert noch hat sie die in diesen Stellungnahmen genannten Ansprechpartner kontaktiert.  Vielmehr berichtete sie daraufhin, auf Grund der Missstände am Bundesverwaltungsgericht sei  eine nicht näher bezeichnete „Richterdelegation“ bei der Tageszeitung erschienen, um „ihrem Unmut Luft“ zu machen.

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Richterfortbildungsreise nach Dresden und Leipzig

Die Fachgruppe „Europarecht und internationale Richterzusammenarbeit“ in der Richtervereinigung organisiert vom 22. April bis 29. April 2017 eine Richterreise nach Deutschland. Vorgesehen sind Besuche beim Oberlandesgericht Dresden, bei weiteren Gerichten sowie Staatsanwaltschaften in Dresden und Leipzig und beim deutschen Bundesverwaltungsgericht. Weiters sind der Besuch einer Justizanstalt  und des Landesjustizministeriums vorgesehen sowie Kontakte mit  der richterlichen …

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„3 Jahre Verwaltungsgerichtsbarkeit neu“ (2): Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter

DVVR Logo KopieDie Sitzung des Verfassungsausschusses hat der Dachverband zum Anlass genommen, selbst einen Bericht über die praktischen Erfahrungen der vergangenen 3 Jahre zu verfassen und dem Verfassungsausschusses zu übermitteln.

Festgestellt wird, dass die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwar als Erfolgsgeschichte zu betrachten ist, aber weitere Maßnahmen dringend erforderlich sind, um ein Funktionieren des Rechtsschutzes im öffentlichen Recht weiterhin zu gewährleisten.

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23. Maiforum: Save the Date

Das Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 12. Mai 2017 (von 9.00 bis 14.00 Uhr) im Landhaus in Innsbruck statt. Die Veranstaltung wird  von den Standesvertretungen der Verwaltungsrichter gemeinsam mit dem Landesverwaltungsgericht Tirol organisiert. Das genaue Programm folgt in Kürze. Die Teilnahme ist für Richterinnen und Richter, die Mitglieder einer der Standesvertretungen sind, kostenlos. …

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Richterernennungen am BVwG: Stellungnahme zur Berichterstattung im „Kurier“

Bereits zum dritten Mal wird durch eine tendenziöse und auf Gerüchten basierende Berichterstattung in der Zeitung „Kurier“ versucht, das Vertrauen der Allgemeinheit in die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes zu erschüttern. Die die Standesvertretung der Richterinnen und Richter sieht sich daher veranlasst,  dazu folgende Stellungnahme abzugeben.   Hier die Stellungnahme lesen…