Maiforum 2017 (1): Nur wenige wissen, was passiert

Yvonne Hofstetter

Yvonne Hofstetter ist nicht nur Spezialistin für die intelligente Auswertung von Daten und Datenfusionssystemen, sie ist auch Juristin. Das ermöglicht ihr einen eigenen Blick auf die Entwicklung der Digitalisierung und die Folgen für den Rechtsstaat.

Die Digitalisierung ist unumkehrbar, gleichzeitig wissen nur wenige was passiert und wie es passiert, so Hofstetter. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit. Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

Verletzung europäischer Normen

Besonderen Wert legte Hofstetter auf die Feststellung, dass Soziale Medien und Suchmaschinen in erster Linie nicht der Information dienen, sondern Werbeplattformen sind, mit denen Geld verdient wird. Die dahinter stehenden Internetkonzerne, haben ihren Sitz allesamt in den USA.  Aus diesem Grund spiegelten die Geschäftsmodelle der Konzerne die amerikanische Verfassungsrechtslage wider, nach der staatliche Eingriffe und Restriktionen unternehmerischer Tätigkeit absolut verpönt sind. Indem Internetkonzerne in Europa genauso agierten wie in den USA, werde die Verletzung europäischer Normen, insbesondere der Grundrechte, billigend in Kauf genommen.

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Das war das Maiforum 2017

Die Digitalisierung und die sozialen Medien werden auch die richterliche Tätigkeit verändern. Welche Veränderungen das sein könnten und welche Auswirkungen sie haben werden, war Thema des 23. Maiforums in Innsbruck.

Um Diskussionen breiteren Raum zu geben, war die Veranstaltung diesmal zweitgeteilt worden. Den eher theoretischen Vorträgen über die Digitalisierung im ersten Teil folgte im zweiten Teil eine Podiumsdiskussion über die praktischen Auswirkungen. Die Reaktionen und Diskussionen zeigten, dass dieses Konzept auf große Zustimmung gestoßen ist.

Bereits der Vortrag von Yvonne Hofstetter machte den rund 100 Verwaltungsrichterinnen und Richtern klar: Die Digitalisierung ist unumkehrbar und nur wenige wissen was passiert und wie es passiert. Während durch die erste Industrialisierung Maschinen zu Werkzeugen der Menschen wurden, ersetzen im sog. zweiten Maschinenzeitalter lernende Maschinen menschliche Arbeit, selbst in juristischen Fachberufen.  Diese Entwicklung betrifft unmittelbar die Grundrechte.

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VRV-Vollversammlung in Innsbruck

Die 24. Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung (VRV) fand diesmal in Innsbruck statt.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Entwurf eines Forderungspapiers, welches aus Anlass des dreijährigen Bestehens der Verwaltungsgerichte im Rahmen des Dachverbandes der Verwaltungsrichter ausgearbeitet worden war.

Dieses Papier behandelt Fragen der Heranführung zukünftiger Bewerberinnen und Bewerber an das Amt des Verwaltungsrichters ebenso wie die Notwendigkeit einer zentralen richterlichen Aus- und Fortbildung, Fragen des Dienst- und Organisationsrecht, Auswahl und Ernennungsdauer von Präsidenten der Verwaltungsgerichte sowie Vorschläge zur Novellierung des Verfahrensrechts. Viele der Forderungen in dem umfangreichen Papier stießen auf große Zustimmung, zumal es sich in vielen Bereichen auch um notwendige Anpassungen an europäische Rechtsstandards handelt.

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Richterinnen des Verwaltungsgerichts Wien zu Hofrätinnen des VwGH ernannt

Mit Wirksamkeit vom 1. Mai 2017 wurden MMag. Annemarie Ginthör und Dr. Bettina Koprivnikar zu Hofrätinnen des Verwaltungsgerichtshofes ernannt. MMag. Annemarie Ginthör war am Beginn ihrer beruflichen Tätigkeit als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Verwaltungsgerichtshof tätig und wurde im Juni 2012 zum Mitglied des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien ernannt. Seit 1. Jänner 2014 war sie Richterin des Verwaltungsgerichts …

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RZ 4/17 Editorial: Rechtsstaat unter Beschuss?

In den letzten Wochen wurden drei Richter Bundesverwaltungsgerichts persönlich angegriffen, weil sie eine für manche unangenehme Entscheidung trafen. Gerhard Jarosch Ihnen wurde Befangenheit und sogar Amtsmissbrauch vorgeworfen. Sie und viele andere Richter und Staatsanwälte werden Jahr für Jahr wegen solcher Delikte angezeigt und in ein Strafverfahren gezogen. Im Anschluss wird darüber manchmal genüsslich und oft …

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Richter gegen Beschneidung der Kompetenzen

Selten standen Richter derart im Kreuzfeuer der Politik wie im Streit um die dritte Piste am Flughafen Wien. Jetzt steht gleich die ganze, ziemlich junge Behörde am Prüfstand. Die erst vor drei Jahren geschaffenen Verwaltungsgerichte, die Bürgern mehr Rechtsschutz bieten sollen, sollen für Umweltfragen künftig nicht mehr zuständig sein. Das wollen die Landeshauptleute an sich …

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Verwaltungsrichter wehren sich „gegen anlassfallbezogene Änderungen“

Die Bundesländer lobbyieren bei der Regierung für weniger Macht der heimischen Gerichte in Sachen Umweltrecht. Der Dachverband der Verwaltungsrichter hält dagegen.

Der Dachverband der Verwaltungsrichter lehnt den Landeshauptleute-Vorstoß zur Entmachtung der Verwaltungsgerichte ab. Das sagte der Dachverbandssprecher Markus Thoma am Mittwoch. „Wegen einer einzelnen Entscheidung“ – nämlich des Neins des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zur dritten Piste am Flughafen Wien-Schwechat – „wird eine ganze Reform infrage gestellt“, kritisierte Thoma.

Der Dachverbrand spricht sich laut Thoma „gegen anlassfallbezogene Änderungen“ aus. Er strich auch hervor, dass „die Entscheidungsbefugnisse der Verwaltungsgerichte Ergebnis einer umfassenden Reform im Jahr 2012 war“. Diese sei von den Ländern und allen Parteien im Nationalrat auch mitgetragen worden, erinnerte Thoma.

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Berichterstattung über das Bundesverwaltungsgericht: Standesvertretungen rufen Presserat an

Wegen des Verdachts des fortgesetzten Verstoßes gegen den Ehrenkodex für die österreichische Presse durch Beiträge in der Tageszeitung „Kurier“ haben die Standesvertretungen der Verwaltungsrichter eine Beschwerde beim Österreichischen Presserat eingereicht.

Anlass für diese Beschwerde sind vor allem Beiträge, die in diesem Medium über die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zur 3. Landespiste des Flughafens Wien erschienen sind. Hier wurde den entscheidenden Richtern unterstellt,  als „ Umwelt-Hardliner“ oder als „Agrar-Lobbyist“ „Privatpolitik“ gemacht zu haben, ihre Entscheidung wurde dadurch in die Nähe eines Amtsmissbrauchs gerückt.

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DVVR: Stellungnahme zur den strafgerichtlichen Ermittlungen gegen Verwaltungsrichter

Die Medienberichte über strafrechtliche Ermittlungen gegen Richter des Bundesverwaltungsgerichts wegen ihrer Entscheidung zur sog. Dritten Piste des Flughafens Wien haben den Dachverband der Verwaltungsrichter veranlasst, eine gemeinsame Stellungnahme abzugeben.

Der Dachverband hält darin fest, dass es nach den Grundsätzen eines modernen Rechtsstaats Aufgabe der Höchstgerichte ist, die Richtigkeit der Urteile der Verwaltungsgerichte abschließend zu beurteilen. Nur diesen obliegt es festzustellen, ob das Verfahren ordnungsgemäß geführt und die Gesetze richtig angewendet wurden; dazu gehört auch die Prüfung, ob eine Befangenheit eines  Richters vorlag.

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Zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg

LvwG VorarlbergIm Beitrag über den „Greco“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten wurde auf die Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg Bezug genommen und festgestellt, diese würden als Vertragsbedienstete gelten.

In einer Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Vorarlberg wird jetzt die Verwaltungsrichter-Vereinigung darauf hingewiesen, dass diese Information erwiesenermaßen falsch sei.

Wie sich aus dem Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtsgesetz ohne jeden Zweifel ergebe, seien  sämtliche Richterinnen und Richter des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch seien sämtliche Richterinnen und Richter mit Bescheid bestellt worden. Dies habe schon auf die Mitglieder des UVS zugetroffen. Es werde dazu auf die entsprechenden Bestimmungen des § 17 Landesverwaltungsgerichtsgesetz hingewiesen und ersucht, den Beitrag entsprechend abzuändern.

Dazu ist seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung Folgendes festzustellen:

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