Die Europäische Kommission fordert von den EU-Ländern deutlich mehr Zurückhaltung bei der Vergabe von Staatsbürgerschaften an Angehörige aus Drittstaaten.
„Die EU-Kommission betrachtet die Entwicklung bei den sogenannten Goldenen Reisepässen mit großer Sorge”, sagte die EU-Justizkommissarin Vera Jourova der „Welt”. Nach ihren Angaben sollen deshalb bereits im Herbst neue Richtlinien dazu veröffentlicht werden.
„Eine steigende Zahl von EU-Ländern hat in den vergangenen Jahren immer mehr Staatsbürgerschaften an Personen aus Drittstaaten ausgegeben, wenn diese zuvor hohe Geldbeträge in das jeweilige Land investierten”, sagte Jourova. Oft gehe es auch um den Erwerb teurer Immobilien. In dem Bericht werden etwa Zypern, Malta oder Griechenland genannt und als Empfänger langfristiger Aufenthaltsvisa (Golden Visa) oder Staatsbürgerschaften (Golden Passports) Personen etwa aus China, Russland oder den ehemaligen Sowjetrepubliken.
Der Absolventenverein IT-LAW.AT, das Institut für Innovation und Digitalisierung im Recht, der Universitätslehrgang für Informations- und Medienrecht und Squire Patton Boggs ladet zur nächsten Veranstaltung zum Thema „Legal and Regulatory Challenges for Autonomous Driving“ ein.
Nachdem der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bereits zu Fragen der Kürzung von Richtergehältern in Portugal und vom Irischen High Court zu den Aspekten der Unabhängigkeit der Richter in Polen angerufen wurde, stellt der Oberste Gerichtshof in Polen weitere Vorabanfragen zur Unabhängigkeit der Justiz an den EuGH.
In der dem Revisionsverfahren zugrunde liegenden Rechtssache hatte die Wiener Landesregierung festgestellt, dass die Betroffenen die österreichische Staatsbürgerschaft durch den (Wieder)Erwerb der türkischen Staatsangehörigkeit im Jahr 1987 verloren hätten. Die Behörde stützte ihre Entscheidung über den Wiedererwerb der türkischen Staatsbürgerschaft auf den ihr vorliegenden Auszug aus dem türkischen Personenstandsregister, in dem eine Doppelstaatsbürgerschaft vermerkt war.
Der neue Erwachsenenschutz ist seit 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit sind Neuerungen auch im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren verbunden: Hier ein Überblick:
Im Urteil vom 25.07.2018 führte der EuGH aufgrund des irischen Vorabentscheidungsverfahrens aus, wie die Unabhängigkeit der Justiz und der Richter zu prüfen ist, um beurteilen zu können, ob die betroffene Person einer echten Gefahr für ein fairen Verfahren wegen der Mängel des polnischen Justizsystems konkret ausgesetzt ist und daher der Europäische Haftbefehl nicht zu vollstrecken ist.