Infrastrukturministerin will große Straßen- und Bahnprojekte von einer neuen Behörde in ihrem Haus prüfen lassen und nicht mehr im Umweltministerium. Eine Entscheidung, die der Bundesregierung nicht gefällt.
GEORG RENNER (Die Presse)
Notwendig ist ein solcher Schritt, weil sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH), der im UVP-Gesetz eigentlich als zweite und letzte Überprüfungsbehörde für solche Verfahren vorgesehen ist, im vergangenen Oktober für unzuständig erklärt hat: Es verstoße gegen EU-Recht, dass die Parteien nur den VwGH anrufen können – er könne nämlich nur das Verfahren überprüfen und nicht das Projekt selbst, wie es das Unionsrecht aber von einer Überprüfungsinstanz verlange.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat in einem Verfahren zum Aufenthaltsrecht beschlossen, eine Reihe von Fragen zur Anwendbarkeit der EU-Grundrechtscharta dem EuGH zur Vorabentscheidung vorzulegen.
Beschluss des EuGH (Rechtssache C 334/09 vom 02.12.2010) zur Richtlinie 91/439/EWG des Rates vom 29. Juli 1991 über den Führerschein ( in der durch die Richtlinie 2006/103/EG des Rates vom 20. November 2006 geänderten Fassung)