„Gewaltige Schritte“ in der Verwaltungsreform werden umgesetzt
„Die Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit bedeutet gerade nicht die Schaffung einer teuren zusätzlichen Instanz, vielmehr werden die bisher bestehenden 112 Behörden zusammengefasst und durch Verwaltungsgerichte ersetzt. Dadurch wird in einigen Fällen auch der Instanzenzug verkürzt, ohne dass es dabei zu einem Rechtsschutzdefizit kommt“, betont der Landeshauptmann.