Gemäß § 4 des Gesetzes über das Verwaltungsgericht Wien werden Dienstposten für Landesrechtspflegerinnen und Landes-rechtspfleger des Verwaltungsgerichtes Wien ausgeschrieben.
Der mit den zu besetzenden Dienstposten verbundene Aufgabenbereich umfasst insbesondere folgende Tätigkeiten:
– Mitarbeit bei den den Mitgliedern des Verwaltungsgerichtes Wien als Einzel-richterin bzw. Einzelrichter, der oder dem sie jeweils zugeordnet sind, zugewiesenen Angelegenheiten, insbesondere die eigenständige Erledigung von Geschäften (vgl. § 25 VGWG).
– Eigenständige Führung und Erledigung der Verfahren über Beschwerden in den in Arbeitsgebieten zusammengefassten Angelegenheiten, sofern die Angelegen-heit dem Mitglied, dem die Landesrechtspflegerin bzw. der Landesrechtspfleger zugeordnet ist, als Einzelrichterin bzw. Einzelrichter zugewiesen ist (vgl. § 26 VGWG).