Richter für das neue oberösterreichische Landesverwaltungsgericht bestellt

Die Mitglieder des Unabhängigen Verwaltungssenates Oö. werden ab 1. Jänner 2014 zu Richterinnen und Richtern des neuen oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts

OÖ VwGPressemitteilung des UVS Oberösterreich

Die Landesverwaltungsgerichte, bei denen die Rechtsschutzaufgaben künftig im Wesentlichen konzentriert werden, müssen mit 1. Jänner 2014 ihre Tätigkeit vollinhaltlich aufnehmen und ersetzen unter anderem die bisherigen UVS und sonstigen Rechtschutzbehörden. Um einen reibungslosen Übergang in diese neue Verwaltungsgerichtsbarkeit 2014 zu gewährleisten, sind in diesem Zusammenhang auch entsprechende organisatorische und personelle Vorbereitungsmaßnahmen erforderlich. Dabei hat Oberösterreich in der Frage der personellen Besetzung bereits jetzt einen wichtigen Schritt gesetzt und die Mitglieder des UVS Oberösterreich zu Richterinnen und Richtern des künftigen oberösterreichischen Landesverwaltungsgerichts bestellt.

In feierlichem Rahmen wurden den Mitgliedern des UVS Oberösterreich am Freitag, den 25. Jänner 2013, im Braunen Saal des Landhauses die Ernennungsdekrete überreicht.

Landeshauptmann-Stv. Franz Hiesl würdigte in seiner Rede die besondere Bedeutung des neuen Landesverwaltungsgerichts für den Lebensraum und Wirtschaftsstandort Oberösterreich, da damit möglichst rasch Rechtssicherheit geschaffen werden kann. Landesamtsdirektor Dr. Eduard Pesendorfer betonte die Vorreiterrolle des Landes Oberösterreich im Rahmen dieser umfassenden Rechtsstaats- und Verwaltungsreform.

Der Präsident des UVS Oö. und des künftigen Landesverwaltungsgerichts bedankte sich auch bei den anwesenden Spitzenbeamten der Oö. Landesverwaltung, Frau Präsidialdirektorin Maga. Antonia Licka, Herrn Direktor Mag. Helmut Ilk, Herr Landtagsdirektor Dr. Wolfgang Steiner sowie beim Vorsitzenden des Landespersonalaussschusses und LAbg. Dr. Peter Csar, die dieses Projekt wesentlich mittragen und unterstützen. Er gratulierte dem Vizepräsidenten und den künftigen Richterinnen und Richtern recht herzlich!

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