Aberkennung des Staatswappens

Mit besonders bedeutsamen Angelegenheiten soll statt den angeblich unfähigen Landesverwaltungsgerichten das viel qualifiziertere Bundesverwaltungsgericht betraut werden. Als Beispiel für eine besonders wichtige Sache fällt den Beamten die „Aberkennung des Staatswappens“ ein

von Peter Bußjäger

Einer der größten Erfolge der Bundesregierung in den vergangenen Jahren war wohl die Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit. An die Stelle von über 100 verschiedenen Berufungsbehörden sollen die neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Verwaltungsgerichte des Bundes treten. Der zentrale Verwaltungsgerichtshof in Wien sorgt für die notwendige Einheitlichkeit und für den abschließenden Rechtsschutz.

Ich hatte allerdings in meinen positiv gestimmten Kommentaren auch vor übereilter Euphorie gewarnt.

Spätestens seit vor 40 Jahren die Wohnbauförderung auf die Länder übertragen wurde und die bis dahin dafür zuständige Abteilung im Wirtschaftsministerium in „Wohnbauforschung“ umbenannt wurde, kennt man den Erfindungsreichtum der Bürokratie, wenn es darum geht, überflüssig gewordene Einrichtungen mit einem neuen Namen zu versehen. Diese Abteilung gibt es auch heute noch.

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