Vorarlberg: Polizei muss Pokertische zurückgeben

orf wienDer Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) hat die Beschlagnahme von Pokertischen in Bregenz durch die Finanzpolizei aufgehoben. Die Tische müssen wieder an den Pokerbetreiber ausgefolgt werden. Die Finanzpolizei kann allerdings noch Rechtsmittel einbringen.

Der größte Pokerbetreiber Österreichs, Peter Zanoni, hat in seinem Kampf mit der Finanzpolizei einen juristischen Etappensieg verbucht. Der Unabhängige Verwaltungssenat Vorarlberg hat die Beschlagnahme von Pokertischen im Concord Card Casino Bregenz vom vergangenen April aufgehoben. Die Pokertische müssen wieder ausgefolgt werden.

Glücksspiel oder Geschicklichkeitsspiel?

Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist die jahrelang rechtlich ungeklärte Frage, ob Poker ein Geschicklichkeits- oder Glücksspiel ist. Mit der Novellierung des Gesetzes unterliegt das Kartenspiel nun definitiv dem Glücksspielgesetz. Der UVS nimmt in seiner Entscheidung genau darauf Bezug und stellt klar, dass die Pokertische zum Zeitpunkt der Razzia rechtskonform betrieben worden seien. Die Finanzpolizei kann gegen das UVS-Erkenntnis allerdings noch beim Verfassungs- oder Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einbringen.

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