Die neuen Verwaltungsgerichte werden mit 1. Jänner 2014 ihre Arbeit aufnehmen. Das sind noch 300 Tage.
Während für das Bundesverwaltungsgericht und das Finanzgericht die Vorbereitungen auf Hochtouren laufen, alle Richterinnen und Richter bereits ernannt (oder ex lege übergeleitet) wurden, das Dienst- und Besoldungsrecht der RichterInnen beschlossen ist, die Gerichtsgebäude bereits fertiggestellt , die neuen Tätigkeitsfelder erhoben, das neue Verfahrensrecht und neue Arbeitsabläufe diskutiert werden, zeigen sich die Bundesländer mit der Einrichtung der Verwaltungsgerichte auf Länderebene mehr oder weniger überfordert.
Hier ein – keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebender – Mängelkatalog:


In seinem Urteil vom 12.12.2012
EuGH forciert die direkte Anwendung der Grundrechtscharta – ohne Rücksicht auf entgegenstehendes nationales (Verfassungs) Recht
Eine UVS-Entscheidung könnte weiterreichende Folgen haben – nämlich die Aufhebung dieser Bestimmungen im WAG (§35) wegen Verfassungswidrigkeiten.