Rund um die Bestellung der Präsidenten der neuen Verwaltungsgerichte, die am 1. Jänner 2014 in Aktion treten, blühen die Gerüchte. Zum Teil stimmen sie sogar.
BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Manchmal führt auch der falsche Weg zum Ziel. Das zeigt sich an der Bestellung der Führung der neuen Verwaltungsgerichte, die 2014 den Rechtsschutz revolutionieren. Angenommen, die Bundesländer wollen wirklich unabhängige und kritische Kontrollore (auch) ihrer selbst einsetzen: Dafür taugen die ersten Besetzungen, auch wenn ihre Genese nicht optimal war. Und Gerüchte genährt hat, die teils zutreffen, teils haltlos sind – aber schon deshalb, weil es sie gibt, schwer auf der neuen Rechtskontrolle lasten.
Österreich bekommt ab 1. Jänner neue Landesverwaltungsgerichte, aber schon jetzt geraten sie in den Verdacht der Parteipolitik.
„Um zu einem Happy End zu kommen, brauchen wir auch das Verständnis von Bund, Land, der ÖBB und der Asfinag“, sagte Arnold Schiefer, der letzte Chef der Alpine Bau, am Sonntag in der ORF-Sendung „Im Zentrum“. Sie alle sollten bevorzugt die Nachfolgeunternehmen der Alpine die Bauaufträge „abarbeiten“ lassen. Ein wichtiges Signal an die Mitarbeiter, dass es nahtlos weitergehen kann. Für den Moderator der Sendung, Peter Pelinka, ist es ganz logisch, dass die Baustellen von den neuen Unternehmen übernommen werden: „Die Gürtelbrücke, das ist eine riesige Baustelle, die dauert ja sonst noch länger.“
BVwG-Präsident Harald Perl : „Von dieser Reform wird letztlich auch der Wirtschaftsstandort profitieren“
Der Gerichtshof kommt zum Schluss, dass bei einer verfassungskonformen, das Verbot der Doppelbestrafung gemäß Art 4 Abs 1 7. ZPEMRK berücksichtigenden Auslegung der Strafbestimmung des § 52 Glückspielgesetz für die Zuständigkeit ausschließlich darauf abzustellen ist, ob ein Einsatz von mehr als 10 EUR pro Spiel ermöglicht wird, nicht aber darauf, ob im konkreten Fall vom jeweiligen Spieler Einsätze von mehr oder weniger als 10 EUR geleistet werden.