Das war das 27. Maiforum (2)

Im zweiten Teil der Tagung wurde in der Podiumsdiskussion die Frage erörtert, ob die Unabhängigkeit der Verwaltungsgerichte in Österreich durch die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen ausreichend gesichert ist. Dies vor dem Hintergrund der GRECO-Berichte und des Rechtsstaatlichkeits-Bericht der EU-Kommission, welche auf bestehende Defizite in Österreich hingewiesen haben.

Als Diskussionsteilnehmer eingeladen waren Edith Zeller (Präsidentin der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung), Peter Unger (Präsident des Bundesfinanzgerichts), Wolfgang Peschorn (Präsident der Finanzprokuratur) und Benedikt Kommenda („Die Presse“). Edith Zeller konnte wegen einer Corona-Erkrankung nicht an der Veranstaltung teilnehmen, sie wurde aber von Eva Wendler, Richterin am BVwG und Rechtsstaatsbeauftragte (rule-of-law officer) der Europäischen Verwaltungsrichter-Vereinigung würdig vertreten.

Standards für den Rechtsstaat existieren nicht nur in den Forderungsprogrammen der richterlichen Standesvertretungen

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Postenschacher stellt Urteil in Frage

Politische Einflussnahme kann gegen den Grundsatz des „Fair Trail“ verstoßen

Markus Thoma, Präsident des DVVR,  referierte beim Maiforum nicht nur über die Grenzen der Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter, in einem Gespräch mit der Tageszeitung “Die Presse” machte er auf Konsequenzen politischer Einflussnahme aufmerksam, die bis dato in Österreich wenig bis keine Beachtung gefunden haben: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshof für Menschenrecht (EGMR)  kann das Urteil eines Richters, der nicht auf Grund seiner Qualifikation, sondern aus politischer Räson ernannt wurde, von den Parteien des Verfahrens wegen der Verletzung des Grundsatzes des fairen Verfahren bekämpft werden. (Siehe dazu: Fehlerhafte Richterernennung verletzt Recht auf faires Verfahren)

Die Folgen könnten von der Feststellung des Verstoßes gegen die EMRK und damit verbundene Entschädigungszahlungen sein oder – im Falle eines Strafverfahrens – die Wiederholung des Verfahrens.

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Das war das 27. Maiforum (1)

Europäische Standards für die Unabhängigkeit der Justiz und die Dienstaufsicht über Richterinnen und Richter und deren Grenzen waren die Themen der beiden Fachbeiträge der Tagung im gediegenen Ambiente des Mozartsaals im Konzerthaus Klagenfurt.

David Kosař, Leiter des Judicial Studies Institute (JUSTIN) und Assistenzprofessor für Verfassungsrecht an der Rechtsfakultät der Masaryk Universität in Brünn, zeigte in seinen Vortrag am Beispiel verschiedener Justizsysteme die Entwicklung der Europäischen Standards für die Unabhängigkeit der Justiz. Nach seinen Untersuchungen handelt es sich bei der Einrichtung von Justizräten („Judicial Coucils“) als Selbstverwaltungskörper um das vorherrschende Modell in den Mitgliedsstaaten des Europarates. In den EU-Mitgliedsstaaten verfügen nur Deutschland, Tschechien und Österreich über keinen Justizrat. Laut Kosař zeigt sich daran, wie sehr Tschechien noch in der Tradition des „alten“ Österreichs verankert ist.

Die Bewertung der Justizräte muss im Zusammenhang mit den jeweiligen Rechtsstrukturen, Politischer Kultur des jeweiligen Landes erfolgen. So ist die Existenz eines Justizrates allein nicht Zeichen für eine bessere Bewertung der Unabhängigkeit des Gerichtssystems, da es auch wesentlich auf die Zusammensetzung und Bestellung des Justizrates ankommt.

Rechtsprechung macht „soft law“ verbindlich  

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Dachverband der Verwaltungsrichter/innen fordert Reform bei der Besetzung von Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten

Im kommenden Jahr werden voraussichtlich die Funktionen von drei Verwaltungsgerichtspräsidenten/innen vakant, darunter jene am Bundesverwaltungsgericht. Wie die “Sideletter” Affäre deutlich gemacht hat, werden die von den richterlichen Standesvertretungen vermuteten Einflussmöglichkeiten auf die Postenbesetzungen tatsächlich auch genützt. 

In einem Beitrag im Mittagsjournal fordert Markus Thoma, Präsident des Dachverbands der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter (DVVR), daher einmal mehr die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards und die Einbeziehung der richterlichen Personalsenate/Ausschüsse in das Auswahlverfahren für Leitungsfunktionen an den Verwaltungsgerichten. Die von Justizministerium geplante Änderung bei der Besetzung der Leitungsfunktionen am Obersten Gerichtshof könnte hier als Vorbild dienen. Dort sollen die richterlichen Gremien zukünftig verbindliche Besetzungsvorschläge erstattet können.

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VRV-Vollversammlung und Gründungsversammlung des DVVR in Klagenfurt

Am Vorabend des 27. Maiforum fanden in Klagenfurt zwei Veranstaltungen statt, welche eine Weichenstellung für die weitere Tätigkeit der richterlichen Standesvertretungen an den Verwaltungsgerichten mit sich brachten.

Die Vollversammlung der Verwaltungsrichter-Vereinigung wählte einen neuen Vorstand. Siegfried Königshofer, langjähriger Standesvertreter und Präsident der VRV, wurde mit einer sehr persönlichen Laudatio und mit „standing ovations“ verabschiedet. Zu seiner Nachfolgerin wurde Claudia Pinter vom Landesverwaltungsgericht Kärnten gewählt, die bereits als Vizepräsidentin für die VRV tätig war. Neu im Vorstand ist auch Sonja Köffler, ebenfalls vom Landesverwaltungsgericht Kärnten.

Bündelung der Standesvertretung im DVVR, Entwurf ethischer Richtlinien  

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Urteil des EuGH zu Grenzkontrollen im Sinne des Schengener Grenzkodex

Österreich hat mit Mitte September 2015 – vor dem Hintergrund der Migrationskrise – Kontrollen an seinen Grenzen zu Slowenien und Ungarn wiedereingeführt. Diese Kontrollen sind mehrfach wiedereingeführt worden. Dabei hat Österreich sich zunächst vom 16.05.2016 bis zum 10.11.2017 auf vier aufeinanderfolgende Empfehlungen des Rates der EU gestützt, ab dem 11.11.2017 jedoch auf eigene Initiative für mehrere aufeinanderfolgende Zeiträume von sechs Monaten Kontrollen an seinen Grenzen wiedereingeführt.

Im August und November 2019 wurde WN aufgrund dieser Wiedereinführung am Grenzübergang Spielfeld kontrolliert und wurde über ihn eine Geldstrafe von 36€ verhängt, da er sich geweigert hatte seinen Reisepass vorzuzeigen. In der Beschwerde an das LVwG Stmk brachte NW vor, dass die Kontrollen an der Grenze sowie die verhängte Geldstrafe unionsrechtswidrig seien, und insbesondere gegen den Schengener Grenzkodex verstießen.

Das LVwG Stmk setzte das Verfahren aus und richtet ein Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, da es im Wesentlichen Zweifel hatte, ob der Schengener Grenzkodex Österreich erlaubt, auf eigene Initiative Grenzkontrollen über eine Gesamthöchstdauer von sechs Monaten hinaus einzuführen.

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Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz: Auswahlentscheidung für Richteramtsanwärter/innen soll künftig durch Personalsenaten erfolgen

Die zur Begutachtung ausgesendeten Novelle zum Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz (RStDG) sieht unter Bezugnahme auf den jüngsten vorläufigen GRECO-Umsetzungsbericht eine Änderung des Aufnahmeverfahrens in den sog. Richterlichen Vorbereitungsdienst vor, das ist die Übernahme von Rechtspraktikant/innen als Richteramtsanwärter/innen.   

Kollegiale Justizverwaltung entscheidet

In dem genannten GRECO-Bericht war kritisiert worden, dass in der ordentlichen Gerichtsbarkeit in Österreich die Entscheidung über die Aufnahme in den richterlichen Vorbereitungsdienst „in den Händen einer Person“, nämlich der Präsidentin oder des Präsidenten des Oberlandesgerichts, liege. Laut den Erläuterung lasse es sich nicht von der Hand weisen, dass im Gegensatz zu der weit überwiegenden Mehrzahl der sonstigen Ernennungsverfahren eine formale Einbindung der kollegialen Justizverwaltung in diesen Fällen nicht erfolgt.

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Pressefreiheit: EU zwischen den Extremen-Österreich stürzt ab

Norwegen steht weiter an der Spitze des Weltindex für Pressefreiheit. Österreich fällt im internationalen Pressefreiheits-Ranking von Platz 17 auf 31 ab, nur noch wenige europäische Staaten sind auf schlechteren Plätzen. Das hat ein Bündel an Gründen.

Drei Haupttrends erkennt die NGO Reporter ohne Grenzen (ROG) in ihrem heute, am Welttag der Pressefreiheit, veröffentlichten Jahresranking: die Rückkehr von Journalistenmorden in der EU, Anfeindungen im Zusammenhang mit der Berichterstattung zur Pandemie und die Verschärfung der Gesetze gegen Journalisten in einigen EU- und Nachbarstaaten.

Während Norwegen weiter Platz eins belegt, gibt es innerhalb Europas erhebliche Unterschiede, und die Bedingungen an beiden Extremen haben sich laut Angaben der Nichtregierungsorganisation erheblich verändert. Estland (4.) und Litauen (9.) – zwei ex-kommunistische Staaten – sind jetzt unter den ersten zehn, während die Niederlande (28.) nicht mehr dazugehören. Auf dem letzten Platz in Europa löst Griechenland (108.) Bulgarien (91.) ab.

Journalistenmorde in der EU

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Der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof will den Zu­gang der Öf­fent­lich­keit zu sei­ner Recht­spre­chungs­tä­tig­keit er­leich­tern.

Zugang zum Recht: EuGH überträgt Urteilsverkündungen live im Internet

Hier­zu bie­tet er seit dem 26.04.2022 einen Strea­ming­dienst an. Die Ver­kün­dung der Ur­tei­le des EuGH und die Ver­le­sung der Schluss­an­trä­ge der Ge­ne­ral­an­wäl­te wer­den auf der Web­site des Ge­richts­hofs live über­tra­gen.  Die Übertragung startet laut EuGH jeweils zu Beginn der Sitzungen entsprechend den im Gerichtskalender angegebenen Zeiten. Die mündlichen Verhandlungen in Rechtssachen der Großen Kammer des Gerichtshofs werden während einer Pilotphase von sechs Monaten grundsätzlich ebenfalls – zeitversetzt – übertragen.

Die Sitzungen können entweder am selben Tag ab 14.30 Uhr (bei vormittags stattfindenden Sitzungen) oder am folgenden Tag ab 9.30 Uhr (bei nachmittags stattfindenden Sitzungen) verfolgt werden, sind jedoch anschließend nicht mehr abrufbar.

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Antikorruptionsvolksbegehren liegt zur Eintragung auf – Österreich hat GRECO-Empfehlungen nach wie vor nicht umgesetzt

Ab heute liegt das „Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren“ online oder in Eintragungslokalen zur Unterschrift auf.

Die Verwaltungsrichter-Vereinigung hat sich bereits am Crowd-Funding für das Antikorruptionsvolksbegehren beteiligt, weil die meisten Problemfelder, zu denen das Volksbegehren ein „Umdenken und grundlegende Reformen“ fordert, bereits Gegenstand kritischer Berichte seitens des Europarats und der Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) waren und zuletzt auch im Rechtsstaatlichkeitsbericht der EU-Kommission erwähnt wurden.

Apropos GRECO: Auch der zweite vorläufige Evaluierungsbericht vom Dezember letzten Jahres zeigt, dass Österreich bei der „Korruptionsprävention bei Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten“ nur eine von 19 Empfehlungen umgesetzt hat.

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