Der Hauptausschuss stimmte der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers (172/HA) heute ohne die Stimmen der SPÖ zu. Konkret werden die Pflicht zur Impfung gegen COVID-19, die geltenden Ausnahmen und das digitale Ausnahmenmanagement sowie die Strafen bei Verstoß bis 31. August 2022 weiterhin nicht angewendet.
Rauch: Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten
Die Impfpflichtkommission sei in ihrem zweiten Bericht wenig überraschend zur selben Schlussfolgerung wie beim ersten Bericht gekommen, weil sich die epidemiologische Lage nicht verändert habe, berichtete Gesundheitsminister Johannes Rauch. Aufgrund der Infektionslage sei ein Scharfstellen der Impfpflicht derzeit nicht geboten, laute die Einschätzung der Kommission. Gleichzeitig müssten aber Vorbereitungen für den Herbst getroffen werden, was mit dem Variantenmanagementplan passiere. Der Minister kündigte zudem wohnortnahe Aufklärungs- und Impfangebote ab Ende August an, um die Menschen von der Impfung zu überzeugen.


Mit dieser Novelle werden bestimmte Verhaltensweisen bei der Verwendung von Kraftfahrzeugen, die speziell im Rahmen von Treffen der Tuner-Szene beobachtet werden können, ausdrücklich für unzulässig erklärt (z.B. die Durchführung von in motorsportähnlicher Art und Weise ausgeführten starken Anfahrbeschleunigungen, abrupte Abbremsungen, Schleuderbewegungen, Driften oder schnelles Kreisenlassen des Fahrzeugs um die eigene Achse am Stand oder künstlich herbeigeführte Fehlzündungen, die zu großer Lärmbelastung führen). Die §§ 58 und 102 KFG werden daher um diese unerwünschten Verhaltensweisen ergänzt und unter Strafe gestellt. 

