Häupl: Aufstockung der Anzahl der gewählten Mitglieder soll „so bald wie möglich“ beschlossen werden
Wien – Die Stadt Wien bessert in Sachen Landesverwaltungsgericht nach: Mitte Jänner hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben. „Wir werden dem Urteil ohne Wenn und Aber nachkommen und die Neufassung so bald wie möglich dem Landtag vorlegen“, erklärte der Wiener Landeshauptmann Michael Häupl (SPÖ) am Freitag im Wiener Landtag.
Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.

Pro Jahr wird mit etwa 8.000 Fällen gerechnet.