Durch Einführung der Verwaltungsgerichtsbarkeit besteht Hoffnung, dass unabhängiger als früher Vergaben geprüft werden.
von Oliver Jaindl
Es scheint im Wirtschaftsleben kein heikleres Kapitel zu geben als Auftragsvergaben der öffentlichen Hand. Die Wiener Vergabeaffäre führt nun zur ersten Klage.
Es ging um (mutmaßliche) Bieterabsprachen, Korruption und Freunderlwirtschaft. Dieser Fall hat aber dazu geführt, dass auch andere Missstände von Unternehmen – namentlich oder anonym – angeprangert wurden: Etwa dass ein Bürgermeister offensichtlich mithilfe von Juristen des Landes rechtswidrig ein Hochwasserschutzprojekt vergeben hat. Oder dass es nicht nur bei der Fernwärme Wien, sondern auch beim KAV, Wiener Wohnen, Kelag und anderen regionalen Auftraggebern seltsame Vorkommnisse bei Vergaben gegeben zu haben scheint.
Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Entscheidung zur Zl. B 628/2013 vom 12. Dezember 2013 klargestellt, dass es verfassungsrechtlich unbedenklich ist, wenn im Verwaltungsstrafverfahren die Erbringung gemeinnütziger Leistungen anstelle des Vollzuges der Ersatzfreiheitsstrafe nicht vorgesehen wird.

Pro Jahr wird mit etwa 8.000 Fällen gerechnet.