Ein Initiativantrag der Koalitionsparteien zur Einschränkung des Rechtsschutzes in UVP-Verfahren soll noch heute vom Nationalrat beschlossen werden. Konkret geht es um eine Ausnahmebestimmung für Eisenbahnhochleistungsstrecken, deren Umweltverträglichkeits-Verfahren bereits vor dem 31. Dezember 2012 eingeleitet wurden.
Wie bei Schnellstraßenprojekten soll hier nun die automatische Zuerkennung aufschiebender Wirkung bei Beschwerden gegen Bescheide – ein Eckpunkt der neuen Verwaltungsgerichtsbarkeit – generell per Gesetz und nicht nur per Einzelfallentscheidung ausgeschlossen werden.
Diese Regelung dürfte in Widerspruch zum Unionsrecht stehen, welches insbesondere im Bereich des Umweltrechts vorläufigen Rechtsschutz gewährt, wenn Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Genehmigungsentscheidung bestehen.
Fast 6.000 Mitarbeiter gibt es in den Salzburger Landeskliniken. Viele von ihnen sind von außen gekommen, haben also keine durchgehende Berufslaufbahn in den SALK. Ihnen wurden bislang 40 Prozent ihrer Vordienstzeiten nicht angerechnet – mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen.
Seit Jahresbeginn gibt es in Österreich viele neue Richter: Neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bundesverwaltungsgerichte wurden geschaffen. Doch aller Anfang ist schwer: Der sonst gewohnte Talar ist bei vielen Richtern noch nicht angeliefert worden. Und mehr noch: Einige Richter müssen sogar selbst zahlen, wenn sie die offizielle Ausstattung haben wollen.