Das Verwaltungsgericht Tirol hat massive Bedenken gegen die Bestimmung des § 21 Abs. 2 VwGVG.
Diese Bestimmung räumt der Behörde das Recht ein zu verlangen, dass „ bei der Vorlage von Akten an das Verwaltungsgericht … bestimmte Akten oder Aktenbestandteile im öffentlichen Interesse von der Akteneinsicht ausgenommen werden“ und ordnet an, dass das Verwaltungsgericht an diese behördliche Entscheidung gebunden ist.
Das Gericht beantragt, der Verfassungsgerichtshof möge die Wortfolge „In Aktenbestandteile, die im Verwaltungsverfahren von der Akteneinsicht ausgenommen waren, darf Akteneinsicht nicht gewährt werden“ als verfassungswidrig aufheben.
Dem Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs reicht es: In einer emotionalen Rede fordert Holzinger Reformen von der Politik ein. Wäre der U-Ausschuss schon ein Minderheitenrecht, hätte man sich viel erspart.
Besitzer von Ferien- und Zweitwohnungen dürfen diese an Urlauber vermieten – sofern sie schon vor dem April 2009 als Fremdenzimmer genutzt wurden. Das entschied jetzt das Landesverwaltungsgericht Salzburg.
Der nur alle drei Jahr vergebene Innovationspreis für Verwaltung und Justiz (IPVJ) wird dieses Jahr an den neu geschaffenen Dachverband der Verwaltungsrichterinnen (DVVR) vergeben.
Der rasante gesellschaftliche und politische Wandel verlangt nach neuen Ideen und Konzepten. Auch in der Justiz. Die Vereinigung der JustizrichterInnen hat aus diesem Grund Ende März ein dreitägiges Seminar für „Vor-, Nach- und Querdenker“ veranstaltet, um sich neuen Themen zu stellen.