Richter und Anwälte im Ständestaat (1934-1938)

 Aus Anlass des Gedenkjahres 1934 wurde in einer Studie der Einfluss der Politik auf einzelne Berufsgruppen in der erste Republik untersucht. „Die Presse“ stellt die Ergebnisse der noch unveröffentlichte Studie der Historikerin Gertrude Enderle-Burcel vom Staatsarchiv vor. Zwei Beiträgen beschäftigen sich mit den Auswirkungen der Politik des Ständestaats auf Richter  und Rechtsanwälte.

Fehlende Parteistellung des Verwaltungsgerichtes im Verfahren vor dem VfGH verfassungsrechtlich bedenklich

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 11. März 2014, B 40-41/2014, die amtswegige Prüfung des § 83 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 idF des Verwaltungsgerichtsbarkeits-Ausführungsgesetzes 2013 eingeleitet. Der Verfassungsgerichtshof geht in diesem Prüfungsbeschluss vorläufig davon aus, dass es mit der rechtlichen Einordnung der Erkenntnisbeschwerde in das Rechtsschutzsystem der Bundesverfassung nicht vereinbar sein dürfte, wenn der …

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Dachverband der VerwaltungsrichterInnen erhält Innovationspreis

IPVJ 2014Der nur alle drei Jahr vergebene Innovationspreis für Verwaltung und Justiz (IPVJ) wird dieses Jahr an den neu geschaffenen Dachverband der Verwaltungsrichterinnen (DVVR) vergeben.

Der Preis ist als Anerkennung und Ermutigung für Personen oder Organisationen gedacht, die durch ihre Vorschläge, ihre Aktionen oder ihre sonstige Tätigkeiten einen wichtigen, eigenständigen und konkreten Beitrag zur Modernisierung der Verwaltung und der Justiz beigesteuert haben, um so das Vertrauen in die öffentlichen Institutionen zu stärken.

Wie das Preiskomitee, dem namhafte Persönlichkeiten aus Justiz Bundes- und Landesverwaltung angehören, in einer Presseaussendung mitteilte, wurden vor allem die erfolgreichen Bemühungen des Dachverbandes um Chancengleichheit im föderativen Wettbewerb um die Einrichtung einer unabhängigen und funktionsfähigen Verwaltungsgerichtsbarkeit gewürdigt.

Die Verleihung des noch undotiert gebliebenen Preises wird am 1. April 2014 erfolgen.

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VerwaltungsrichterInnen und JustizrichterInnen – Gemeinsamkeiten und Unterschiede

Richtervereinigung2DVVR Logo KopieDer rasante gesellschaftliche und politische Wandel verlangt nach neuen Ideen und Konzepten. Auch in der Justiz. Die Vereinigung der JustizrichterInnen hat aus diesem Grund Ende März ein dreitägiges Seminar für „Vor-, Nach- und Querdenker“ veranstaltet, um sich neuen Themen zu stellen.

Erstmals waren auch Vertreter der VerwaltungsrichterInnen eingeladen, denn ein Arbeitskreis widmete sich dem Verhältnis zwischen diesen beiden Berufsgruppen.

Dabei ging es im Wesentlichen um die Fragestellung, worin die Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der täglichen Arbeit, in der dienst- und organisationsrechtlichen Stellung und bei der Interessenvertretung bestehen. Um es vorweg zu nehmen: die Ergebnisse waren zum Teil überraschend.

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Richter beharren und begründen

Ein weiterer OGH-Senat sieht umstrittene Gutachterregelung verfassungskonform. Der elfte Senat verneinte nicht bloß eine Befangenheit des Gutachters, sondern auch das verfassungsrechtliche Problem (faires Verfahren), wie es am deutlichsten Präsident Ratz gesehen hatte. Die Richter verwiesen unter anderem auf die Verpflichtung des Sachverständigen zur Objektivität, die organisatorische Trennung von der Staatsanwaltschaft und die Möglichkeit des Beschuldigten, …

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Update: VfGH Judikatur / AlVG: Auch für Arbeitslose sollen Beschwerden aufschiebende Wirkung haben

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Das neue Verfahrensgesetz für die Verwaltungsgerichte (VwGVG) enthält in § 13 Abs. 1 den Grundsatz, das Beschwerden gegen Bescheide aufschiebende Wirkung zukommt.

Nur ausnahmsweise, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien der vorzeitige Vollzug des angefochtenen Bescheides oder die Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung wegen Gefahr im Verzug dringend geboten ist, kann die Behörde die aufschiebende Wirkung mit Bescheid ausschließen.

Mit 1. Jänner 2014 wurde die Bestimmung des § 56 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AlVG) wirksam, die diesen Grundsatz ins Gegenteil verkehrte: Nach Abs. 3 dieser Bestimmung hatten Beschwerden gegen Bescheide einer Geschäftsstelle und Vorlageanträge keine aufschiebende Wirkung, diese konnte nur ausnahmsweise zuerkannt werden.

Der VfGH hat diese Bestimmung in seiner Entscheidung Zl G 74/2014 ua vom 02.12.2014 auf Antrag des Bundesverwaltungsverwaltungsgerichts aufgehoben.

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Die Einschränkung des Rechtsschutzes als „Harmonisierung der Gesamtrechtslage“

Offenkundig versuchen immer mehr Gebietskörperschaften, die Wirksamkeit des Rechtsschutzes durch die neuen Verwaltungsgerichte auszuhebeln. Besonders eifrig zeigt sich hier das Bundesland Oberösterreich: Laut dem zuständigen Landesrat wurde bereits in der oberösterreichischen Bauordnung, im oberösterreichischen Straßengesetz und im oberösterreichischen Naturschutzgesetz die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde ausgeschlossen, dabei handle es sich um einen Beitrag „zur Harmonisierung der …

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Hamlet: Ein Mordprozess in Wien

csm_PCH_Abensur4_ca818c9942Der in Genf lebende niederländische Theater- und Performancekünstler Yan Duyvendak und der Regisseur Roger Bernat aus Barcelona hinterfragen die Mechanismen der Gerichtsbarkeit.

Mit „Please, Continue (Hamlet)“ orientieren sie sich zwar vordergründig an Shakespeares Tragödie, hintergründig geht es aber um ein reales Tötungsdelikt in Marseille, das vor wenigen Jahren geschah und zur Verurteilung des Täters führte; er verbüsst derzeit eine mehrjährige Gefängnisstrafe – zu Recht oder zu Unrecht? Ist er schuldig oder nicht?

Die Theatermacher zeigen auf, wie unpräzise und zufällig Rechtsprechung oft ist, ja sein muss, handelt es sich doch nicht um eine exakte Wissenschaft, wie denn auch, wenn Menschen über Menschen urteilen, Sachverhalte, Behauptungen und Expertisen zu würdigen haben.

 

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Disziplinarse­nat rügt Präsidenten des OGH: „Druck auf Richter“

 

OGH Präsident Eckart Ratz
OGH Präsident Eckart Ratz

Die richterliche Unabhängigkeit ist das höchste Gut der Justiz. Niemand Geringerer als der Präsident des Obersten Gerichtshofes (OGH), Eckart Ratz, soll sie untergraben haben.

Wer das behauptet? Der Disziplinarsenat des OGH (Ds25/13) unter Vorsitz der Vizepräsidentin Ilse Huber. In der Justiz ist Feuer am Dach.

Angelpunkt ist eine vor allem unter Anwälten kritisierte Praxis: Der Staatsanwalt wählt als Leiter des Ermittlungsverfahrens einen ihm genehmen Sachverständigen aus und gibt ein Gutachten in Auftrag, auf welches er seine Anklage aufbaut; den selben Sachverständigen nimmt er dann in den Prozess mit. Der Strafverteidiger kann keinen Gegengutachter positionieren.

OGH-Präsident Ratz hält das seit 2010 (im Kommentar zur Strafprozessordnung 2008 äußerte er noch keine Skepsis) für verfassungsrechtlich bedenklich. Mehrere seiner 16 Strafrichter, konkret vier von fünf Strafsenaten, sehen das allerdings anders.

 

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Verwaltungsgericht Wien: Landtag repariert Organisationsgesetz

wien-wappenMit den Stimmen der Landtagsparteien mit Ausnahme der FPÖ wurde heute eine Novelle zum Wiener Verwaltungsgerichtsgesetz beschlossen.

Der Wiener Landtag reagiert damit auf ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes von Mitte Jänner, mit dem  Teile des Gesetztes als verfassungswidrig aufgehoben wurden.

Kritisiert hatte der VfGH vor allem die Regelung über die Beschlussfassung der Geschäftsverteilung (also wie bestimmt wird, welches Verfahren einem bestimmten Richter zur Entscheidung zugeteilt wird). Weiters erachtete es der VfGH für verfassungswidrig, dass die Zahl der (von der Vollversammlung) gewählten Mitglieder (also der Richter) im Ausschuss nicht größer ist als jene der Mitglieder kraft Amtes (also Präsident und Vizepräsident).

 

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