Durch den Gesetzesbeschluss über das neue Besoldungssystem treten die Bestimmungen über den Vorrückungsstichtag vollständig außer Kraft. Es wird somit ein klare Bruchlinie zur früheren Rechtslage gezogen.
Die einzige Kontinuität besteht im Gehaltsansatz, der als Grundlage für die Überleitung ins neue System dient. Bereits das Märzgehalt wird auf Grundlage der neuen Besoldung berechnet werden.
Die Anrechnung von Vordienstzeiten ist im Vergleich zur Bestimmung des früheren Vorrückungsstichtags massiv eingeschränkt, es werden nur noch vier Anrechnungstatbestände vorgesehen:
Die Diskussion um den an Bombardier vergebenen Bim-Auftrag der Wiener Linien geht weiter: Nach dem Verwaltungsgericht beschäftigt sich nun auch die Volksanwaltschaft mit der mehr als einer halben Mrd. Euro schweren Vergabe.