Das Verwaltungsgericht ist nicht berechtigt, erstmals Kosten für das erstinstanzliche Verfahren vorzuschreiben.
Mit Bescheid vom 20. November 2013 der Bezirkshauptmannschaft Salzburg-Umgebung wurde das Verwaltungsstrafverfahren eingestellt. Aufgrund der Berufung der Finanzpolizei am 2. Dezember 2013 gab das Landesverwaltungsgericht Salzburg der Beschwerde insoweit Folge, als der angefochtene Bescheid behoben und über die Beschuldigte eine Geldstrafe verhängt und gleichzeitig unter Bezugnahme auf § 38 VwGVG iVm § 64 Abs 1 und 2 VStG ein Kostenbeitrag zum Strafverfahren in der Höhe von 10% der Geldstrafe vorgeschrieben wurde . Letzteres ist laut VwGH nicht zulässig.
Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgt für anhaltende Diskussionen.
Im jährlichen Bericht an das Expertengremium des Europarates gibt die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) einen Überblick über aktuelle Probleme in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, für Computer mit Internet-Anschluss muss daher keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2015 (
Mit Erkenntnis zu den Zl.