Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgt für anhaltende Diskussionen.
Die Regierungsvorlage, die im Herbst im Innenausschuss behandelt werden soll, weist deutliche Änderungen gegenüber der Begutachtungsvorlage auf, zeigt eine Analyse der Bürgerrechtsgruppe AK Vorrat. Die österreichischen Anwälte und Richter lehnen das Gesetz weiterhin strikt ab.
Äußerst fraglich“ sei das PStSG in der vorliegenden Version weiterhin, so Gerhard Reissner, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Auch er kritisiert, dass es keine Kontrolle der Maßnahmen durch einen Richter gibt. Durch die Unübersichtlichkeit der Paragrafen und Zuständigkeiten sei vieles so schwammig, „dass man das immer in Anspruch nehmen kann“.
Im jährlichen Bericht an das Expertengremium des Europarates gibt die Europäische Verwaltungsrichtervereinigung (AEAJ) einen Überblick über aktuelle Probleme in der Verwaltungsgerichtsbarkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten.
Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming ist nicht als Rundfunkdarbietung zu qualifizieren, für Computer mit Internet-Anschluss muss daher keine Rundfunkgebühr gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 30. Juni 2015 (
Mit Erkenntnis zu den Zl.
Der VwGH hat seinem jüngesten Erkenntis zur Zl.