Das geplante Polizeiliche Staatsschutzgesetz (PStSG) sorgt für anhaltende Diskussionen.
Die Regierungsvorlage, die im Herbst im Innenausschuss behandelt werden soll, weist deutliche Änderungen gegenüber der Begutachtungsvorlage auf, zeigt eine Analyse der Bürgerrechtsgruppe AK Vorrat. Die österreichischen Anwälte und Richter lehnen das Gesetz weiterhin strikt ab.
Äußerst fraglich“ sei das PStSG in der vorliegenden Version weiterhin, so Gerhard Reissner, Vizepräsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter. Auch er kritisiert, dass es keine Kontrolle der Maßnahmen durch einen Richter gibt. Durch die Unübersichtlichkeit der Paragrafen und Zuständigkeiten sei vieles so schwammig, „dass man das immer in Anspruch nehmen kann“.
Es sei zudem eigentlich „schizophren“, dass es mit dem Argument des Staatsschutzes keine richterliche Kontrolle gibt, bei „normalen“ Verbrechen aber schon. Auch die Richter kritisieren weiterhin einen unzureichenden Rechtsschutz, eine verwirrende Anwendung und dass es keinen Nachweis der Notwendigkeit eines solchen Gesetzes gibt. „Die Studie, die uns versprochen wurde dazu, wurden nie vorgelegt“, so Reissner. (Hier den Beitrag auf orf.at lesen)
Die unzureichende Trennung von Polizei und Inlandsgeheimdienst ist auch in Deutschland ein Thema. Durch Entscheidungen des Verwaltungsgerichtes Göttingen wurde bekannt, dass die Polizeidirektion Göttingen jahrelang in rechtswidriger Weise Berichte über Demonstrationen samt Namen und Daten des Anmelders sowie die Namen der anwesenden Medienvertreter routinemäßig an den Verfassungsschutz weitergegeben hatte.
tbc