„Wir begrüßen die grundsätzlichen Bemühungen der Regierung um eine gesetzliche Verankerung der Informationsfreiheit“, so Franz Fiedler, Ehrenpräsident des Beirats von Transparency International – Austrian Chapter (TI-AC).
„Jedoch sieht der Gesetzesentwurf derart viele Einschränkungen vor, dass sich diese in ihrer Gesamtheit nicht wesentlich von der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit unterscheiden.“ Daher werde die Neuregelung „de facto nichts an der gegenwärtigen Amtsverschwiegenheit ändern“.
In seinem nunmehr sechsten (!) Erkenntnis zur Entscheidungskompetenz der beim Verwaltungsgericht Wien tätigen Rechtspfleger hat der Verfassungsgerichtshof nun entschieden, dass es verfassungsrechtlich zulässig ist, Beschwerden gegen baupolizeiliche Aufträge durch Rechtspfleger entscheiden zu lassen (VfGH 25.11.2015, G 404/2015).
Beschwerdevorentscheidung, Gegenstand der Beschwerdeentscheidung
Das Sozialbetrugsgesetz, das 2016 in Kraft tritt, ist gegen Scheinunternehmen gerichtet, trifft aber auch deren Vertragspartner
Die Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.