Mehr Richter am Gericht der EU

236395395-1-jpgDie Justizminister haben am 3. Dezember entschieden: Das Gericht der EU (früher: EuG) soll 28 neue Richter bekommen.

Dazu nahmen sie die nach der bereits erfolgten Annahme im EU-Parlament die Verordnung zur Änderung des Protokolls Nr. 3 über die Satzung des Gerichtshofs der EU offiziell an.

21 Richter (davon 12 im Jahr 2015 und voraussichtlich neun im Jahr 2019) sollen neu nominiert werden, sieben weitere Richter sollen durch die Zusammenführung des Gerichts der EU mit dem Gericht für den öffentlichen Dienst nominiert werden (vgl. u.a. EiÜ 12/15, 32/15).

Voraussetzung für die Erhöhung der Richterzahl ist ein ausgeglichenes Verhältnis zwischen Richterinnen und Richtern. Die Verordnung wird Ende Dezember 2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt am folgenden Tag in Kraft. Die Rekrutierung der ersten zwölf neuen Richter läuft bereits – aus den betroffenen Staaten Tschechien, Schweden, Spanien, Ungarn, Polen, Zypern, Litauen, Griechenland, Lettland, Luxemburg, Slowakei und Malta liegen bereits Kandidatenvorschläge vor.

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