Misshandlungsvorwürfe gegen Polizei – Entscheidungen des Verwaltungsgerichts nicht berücksichtigt

presse-logoNach einem Bericht der „Presse“ zeigt sich das Anti-Folter-Komitee der UNO „besorgt“ über die „extrem niedrige Zahl an Anklagen“ nach Misshandlungsvorwürfen gegen die österreichische Polizei – und fordert unabhängige Ermittlungen.

Schlagzeilen hat der Umgang der Wiener Polizei mit Misshandlungsvorwürfen zuletzt im März dieses Jahres gemacht, als das Video eines massiven Polizeiübergriffs auf eine Wienerin in der Silvesternacht publik wurde (das betreffende Verfahren ist beim Verwaltungsgericht Wien noch anhängig). Zur Verteidigung seiner Behörde führte der Sprecher der Wiener Polizei damals die Tatsache an, dass es 2014 bei 250 Misshandlungsvorwürfen keine einzige Verurteilung gegeben habe. Die Anti-Folter-Experten der UNO interpretieren diese Zahlen offenbar anders und werten die geringe Zahl an Verurteilungen als Problem.


Anders stellt sich die Lage jedoch dar, wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Wien in die Beurteilung miteinbezogen werden: Allein im Jahr 2014 wurde die Vorgangsweise der Polizei in insgesamt 17 Fällen für rechtswidrig erkannt und Grundrechtsverletzungen festgestellt, in drei Fällen wurde Gewalt durch Wiener Polizisten vom diesem Gericht nachgewiesen.

Hier den Beitrag in der „Presse“ lesen…

Siehe dazu auch:

Misshandlungen: Polizisten vor Gericht

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Polizei nahm Studenten zu Unrecht fest

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