Rechtsschutzbeauftragter als Beruhigungspille

icon175x175In der Regierungsvorlage für ein neues Staatsschutzgesetz ist  als Beruhigungspille vorgesehen, dass der bisherige sogenannte Rechtsschutzbeauftragte im Innenministerium zu einer neuen unabhängigen Behörde aufgewertet werden soll.

Peter Bußjäger

Dabei würde gar keine neue Rechtsschutzbehörde im Dunstkreis der Polizei benötigt, es würde vielmehr genügen, das Bundesverwaltungsgericht mit dieser Zuständigkeit zu betrauen. Schließlich muss ja der Staatsanwalt für sensible Ermittlungsschritte ebenfalls eine richterliche Genehmigung einholen, warum nicht auch der Apparat des Staatsschutzes?

Aber offenbar trauen die Zentralstellen in Wien nicht einmal ihrem eigenen Bundesverwaltungsgericht, was irgendwie verdächtig ist.

Peter Bußjäger ist Direktor des Instituts für Föderalismus und Universitätsprofessor in Innsbruck.

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