Zur Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg

LvwG VorarlbergIm Beitrag über den „Greco“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten wurde auf die Rechtsstellung der Verwaltungsrichter in Vorarlberg Bezug genommen und festgestellt, diese würden als Vertragsbedienstete gelten.

In einer Mitteilung des Präsidenten des Verwaltungsgerichtes Vorarlberg wird jetzt die Verwaltungsrichter-Vereinigung darauf hingewiesen, dass diese Information erwiesenermaßen falsch sei.

Wie sich aus dem Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtsgesetz ohne jeden Zweifel ergebe, seien  sämtliche Richterinnen und Richter des Vorarlberger Landesverwaltungsgerichtes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Auch seien sämtliche Richterinnen und Richter mit Bescheid bestellt worden. Dies habe schon auf die Mitglieder des UVS zugetroffen. Es werde dazu auf die entsprechenden Bestimmungen des § 17 Landesverwaltungsgerichtsgesetz hingewiesen und ersucht, den Beitrag entsprechend abzuändern.

Dazu ist seitens der Verwaltungsrichter-Vereinigung Folgendes festzustellen:

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VfGH Judikatur / Meldung eines verantwortlichen Beauftragten § 9 Abs. 2 VStG

vfghlogoZur Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten iSd § 9 Abs. 2 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften reicht die entsprechende Meldung an das „zuständige“ Arbeitsinspektorat aus, d.h. an das Arbeitsinspektorat, das gem. § 15 ArbIG für die Betriebsstätte oder für die Arbeitsstelle des Unternehmens örtlich zuständig ist.

Die Bestellung nach § 9 Abs. 2 VStG soll nämlich bloß für die Behörden nachvollziehbar und manipulationssicher erfolgen, was durch die (eine) Verständigung gewährleistet ist. Die Bestellung ist damit für jedes andere Arbeitsinspektorat und für jede Strafbehörde im Nachhinein jederzeit leicht feststellbar und nachvollziehbar.

Selbst wenn daher – wie hier – ein Reinigungsunternehmen wegen Verletzung von Arbeitnehmerschutzvorschriften bei Durchführung von Reinigungsarbeiten zum Abschluss einer Baustelle vom Arbeitsinspektorat für Bauarbeiten angezeigt wird, sind nicht die handelsrechtlichen Geschäftsführer des Unternehmens zu bestrafen, wenn das Reinigungsunternehmen seinem örtlich zuständigen Arbeitsinspektorat ordnungsgemäß die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten gemeldet hat.

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23. Maiforum: Macht der Algorithmen – Ohnmacht des Rechtsstaats?

Digitalisierung und Soziale Medien als Herausforderungen für den gerichtlichen Grundrechtschutz „Prinzipiell ist das Internet keine eigene Welt. Prinzipiell muss also das Gleiche gelten wie in der sogenannten analogen Welt. Der gleiche Zugang, die gleichen Methoden, die gleichen Bewertungen, das gleiche Staatsverständnis und das gleiche Grundrechtsverständnis.“ (Deutscher Innenminister Thomas de Maiziere, Berlin, 26. April 2014) Stimmt …

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Türkei (2): Spendenaufruf für verfolgte Richter/innen und Staatsanwält/innen

RIV Richtervereinigung logoDie Richtervereinigung unterstützt das von der Europäischen Richtervereinigung (EAJ) ins Leben gerufene Projekt zur Hilfe von verfolgten Richter/innen und Staatsanwält/innen.

Die Europäische Vereinigung der Richter (EAJ) hat einen Fond eingerichtet, um verfolgten Richterinnen und Richter, in Ländern, in denen – wie in der Türkei – eine gemeinsame Vereinigung existiert, auch Staatsanwältinnen und Staatsanwälten, Hilfe zu leisten. Dies soll durch (teilweise) Finanzierung notwendiger Verteidigungsmaßnahmen geschehen. In Ausnahmefällen kann kurzfristig auch eine Überbrückung für den Unterhalt der betroffenen Familie gewährt werden.

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Türkei (1): Podiumsdiskussion über Pressefreiheit und Rechtstaatlichkeit in der Türkei

Rund 150 Journalisten sind derzeit in der Türkei inhaftiert, mehr als anderswo auf der Welt. Der Großteil davon ohne formelle Anklage. Gleichzeitig nimmt der Druck der Regierung auf die Justiz zu, mit der Folge, dass es für die Betroffenen immer schwieriger wird,  ihre Rechte vor einem Gericht zu verteidigen. Im Vorfeld des erwarteten Referendums über …

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Persönliche Diffamierungen – die neue Richterschelte?

hodoschek
Hat das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt: Andrea Hodoschek Foto: KURIER – Boroviczeny

Frau Andrea Hodoschek deckt  nach akribischer Recherche Missstände auf, sie berichtet,  wie sich’s die, „die das Gold haben“, richten können.

Sie zeigt Verknüpfungen zwischen Wirtschaft und Politik auf, auch wenn dies manch Mächtigem aufstößt. So liest sich die Beschreibung der journalistischen Tätigkeit von Frau Hodoschek auf der Homepage der Tageszeitung  „Kurier“. Seit letztem Jahr hat Frau Hodoschek das Bundesverwaltungsgericht für sich entdeckt, genauer gesagt, die Richterbestellungen dort. Der Hauptkritikpunkt ihrer Berichte:  Die Richterposten würden dort zwischen SPÖ und ÖVP aufgeteilt.

In einer Stellungnahme des Dachverbandes der Verwaltungsrichter – dieser vertritt rund 95% aller VerwaltungsrichterInnen  in Österreich – und in einer gesonderten Stellungnahme der Standesvertretung der BundesverwaltungsrichterInnen wurden diese Behauptungen als unsachlich widerlegt. Insbesondere der Vorwurf, die in geheimer Wahl gewählten Wahlmitglieder des Personalsenats würden unter dem „Einfluss von Parteizentralen“ stehen.

Diese Stellungnahmen waren Frau Hodoschek weder eine Erwähnung wert noch hat sie die in diesen Stellungnahmen genannten Ansprechpartner kontaktiert.  Vielmehr berichtete sie daraufhin, auf Grund der Missstände am Bundesverwaltungsgericht sei  eine nicht näher bezeichnete „Richterdelegation“ bei der Tageszeitung erschienen, um „ihrem Unmut Luft“ zu machen.

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„GRECO“ – Bericht über Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten veröffentlicht

greco-logoIm April 2016 hatte im Auftrag der  Staatengruppe des Europarats gegen Korruption (GRECO) eine internationalen Expertenrunde alle Repräsentanten der österreichischen Rechtsprechungsorgane – darunter auch richterliche Standesvertreter – befragt, inwieweit die vom Europarat verabschiedeten Rechtsinstrumente zur Korruptionsprävention umgesetzt wurden. (Siehe dazu:  Greco“ überprüft Korruptionsprävention an österreichischen Gerichten)

Wenig überraschend wurde in dem jetzt veröffentlichten Bericht der sogenannten „ 4. Evaluierungsrunde“ festgestellt, dass bei den seit 1.1.2014 bestehenden Verwaltungsgerichten (in den Ländern) keines der vorgeschlagenen Instrumente Anwendung findet. Es fehlen sowohl Maßnahmen zur Bewusstseinsbildung über mögliche Einfallstore für Korruption als auch  Schulungs- und Ausbildungsmaßnahmen zur Korruptionsprävention. Diese Mangel betrifft richterliches und nichtrichterliches Personal gleichermaßen.

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EU-Höchstgericht erwägt Recht auf Visa für Flüchtlinge

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Andernfalls Grundrechtsverstoß, argumentiert Gutachter Mengozzi. Experte erwartet „wütenden Protest aus Mitgliedstaaten“

Laut dem Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), Paolo Mengozzi, haben Flüchtlinge das Recht, humanitäre Visa in die EU zu erhalten, wenn ihnen akute Verfolgung droht. Entschieden habe das höchste EU-Gericht noch nichts – aber sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg dem Vorschlag seines Generalanwalts Paolo Mengozzi folgen, so sei „wütender Protest aus vielen Mitgliedstaaten“ zu erwarten: „Sie würden auf ihr Recht pochen, die Einreise von Drittstaatsangehörigen autonom zu regeln.“

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Bundesverwaltungsgericht: Drei von vier Verfahren betreffen Asyl

bvwg_logo.png BundesverwaltungsgerichtDer Anstieg im Bereich Fremdenwesen und Asyl sei „überdimensional hoch“, sagt BVwG-Präsident Harald Perl. Um dem Herr zu werden, müssten die derzeit 80 befristeten Planstellen verlängert werden, fordert er.

Das vor drei Jahren eingerichtete Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ist mit immer mehr Asyl-Entscheidungen befasst. Drei von vier aller neu anhängigen Beschwerdeverfahren stammten aktuell aus diesem Bereich, sagte Präsident Harald Perl am Dienstag. Dieser Anstieg sei „überdimensional hoch“, aber keine Überraschung. Denn die große Zahl von Asylanträgen erreiche nun mit einer Verzögerung die Gerichtsbarkeit. Konkret gehe es um die Frage des Flüchtlingsschutzes, also etwa die Zuständigkeit sowie die Rechtmäßigkeit der Schubhaft. Für Perl ist es verständlich, wenn Flüchtlinge, die unter schwierigsten Umständen nach Österreich gekommen sind, alle Instanzen ausschöpfen.

Von 28.500 Verfahren betrafen im vergangenen Jahr 18.400, also etwa zwei Drittel, das Fremdenwesen. Im kommenden Jahr rechnet das BVwG mit insgesamt 31.000 Beschwerden, wovon circa 20.000 den Bereich Asyl berühren dürften – das Verhältnis also zumindest gleich bleibe. Zur Bewältigung des Anstiegs wünscht sich Perl, dass jene bis Ende des Jahres befristen 80 Planstellen beim nicht-richterlichen Personal für die kommenden drei bis fünf Jahre verlängert werden.

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Regierungsprogramm: Gebietsbeschränkung und Rückkehrzentren für abgelehnte Asylwerber

Schwerpunkt Migration
Schwerpunkt Migration

Im  neu beschlossenen Regierungsprogramm enthält das Kapitel „Sicherheit und Integration“ eine stufenweise Systematik zur Bekämpfung des rechtswidrigen Aufenthalts  abgelehnter Asylwerber.

Als erste Stufe ist eine Gebietsbeschränkung vorgesehen. Verstöße gegen diese Beschränkung sollen auf Grundlage der mit dem FRÄG 2017 eingeführten

Verwaltungsstrafbestimmung mit Geldstrafen zwischen 5.000 und 15.000 Euro geahndet werden.

 

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