Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017 um fünf weitere Jahre verlängert hat.
Vier Europaabgeordnete hatten bereits im laufenden Zulassungsverfahren im Mai 2017 beim Europäischen Gerichtshof auf die Herausgabe der Studien geklagt, die zur Basis der Efsa-Entscheidung gehören. Diese Studien waren von den Herstellern Monsanto und Cheminova selbst angefertigt worden.
Sozialrichter Jan-Robert von Renesse hat Zivilcourage gezeigt. (Foto: dpa/David Young)
Dr. Jan-Robert von Renesse, Sozialrichter am Landessozialgericht in Nordrhein-Westfalen, erhielt am Tag der Menschenrechte (10.Dezember) den seit dem Jahr 2005 vergebenen Preis der Stadt Dachau für Zivilcourage. Renesse hatte sich für die Anerkennung von Renten von Holocaust-Überlebenden eingesetzt, deren Ghetto-Renten nicht oder nur mit großer Verzögerung anerkannt wurden, und war genau deswegen selbst zu einem Angeklagten geworden.
Im Juli 2006 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein Gesetz, durch das Holocaust-Überlebende, die in einem Ghetto gearbeitet hatten, eine Arbeitsrente erhalten sollten. Etwa 80.000 Anträge gingen ein, die allermeisten wurden von der Rentenversicherung abgelehnt. Einige Überlebende klagten dagegen, ihre Klagen kamen unter anderem auf den Tisch von Richter Jan-Robert von Renesse. Er bricht mit der üblichen Praxis, fährt mehrfach nach Israel und lässt sich den Ghetto-Alltag von 120 Überlebenden schildern. Bei etwa 60 Prozent der Fälle sieht er einen Anspruch begründet, im Unterschied zu seinen Richterkollegen, die 90 Prozent der Klagen abweisen.
2010 wird er von den Ghettorenten-Fällen abgezogen. Er wendet sich daraufhin mit einer Petition an den Deutschen Bundestag, was bewirkt, dass dieser 2014 das Gesetz zugunsten der Holocaust-Überlebenden ändert. Eine von seinem Dienstgeber gegen von Renesse erhobene Disziplinarklage wird September 2016 eingestellt.
Im Glücksspielbereich hat die Finanzpolizei 2017 wieder mehr Razzien durchgeführt und mehr Automaten beschlagnahmt. Auch die Zahl der Strafverfahren ist gegenüber 2016 gestiegen, geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage durch das Finanzministerium hervor.
Im Jahr 2017 gab es demnach bisher 918 Strafanträge nach dem Glücksspielgesetz, nach 746 im Jahr 2016 und 1.316 im Jahr 2015. Die meisten Strafanträge kamen aus Oberösterreich (416), Niederösterreich (148) und Wien (139). In den vergangenen fünf Jahren summierte sich die Zahl der Strafanträge in ganz Österreich auf 4.689. Insgesamt 11.661 Glücksspielanzeigen kamen seit 2013 zusammen, fast 4.000 davon wurden in Oberösterreich eingebracht.
Verhältnis und Konkurrenz von Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und Verwaltungsstrafrecht
15. Jänner 2018, 13.00-19.30
Juridicum (Dachgeschoß)
Schottenbastei 10-16, 1010 Wien
Veranstalter:
Institut für Rechts- und Verfassungsgeschichte, Universität Wien: Ilse Reiter-Zatloukal
Forschungsstelle Nachkriegsjustiz am DÖW: Claudia Kuretsidis-Haider & Winfried Garscha
Institut für Staatswissenschaft: Mathias Lichtenwagner
Eine bemerkenswerte Ausstellung findet derzeit im Museumsquartier statt. „Form folgt Paragraph“ beschäftigt sich mit der starken Regulierung im Bauwesen im Lichte des gesellschaftlichen Wandels. Die Ausstellung holt jene Regelwerke vor den Vorhang, ohne die in der Architektur nichts mehr geht. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen sind zu gewichtigen Mitgestaltern der gebauten Umwelt geworden. Anschaulich und …
Der Kläger des Ausgangsverfahrens – ein algerischer Staatsangehöriger – reiste 2010 mit einem auf sechs Monate befristeten Besucher-Visum nach Großbritannien und blieb rechtswidrig auch nach dessen Ablauf dort.
Im Jahr 2014 heiratete er eine Spanierin, die sich in Großbritannien niedergelassen und durch Einbürgerung zusätzlich auch die britische Staatsbürgerschaft erworben hatte. Aufgrund dessen beantragte er eine Aufenthaltskarte als Familienangehöriger einer Staatsangehörigen des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR).
Der Antrag wurde abgelehnt, da die Ehefrau nach den geltenden Bestimmungen mit Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft keine „EWR-Staatsangehörige“ mehr sei. Der mit der dagegen gerichteten Klage des Mannes befasste High Court zweifelt an der Rechtmäßigkeit der britischen Regelung und ersuchte den Europäischen Gerichtshof um Klärung und Vorabentscheidung.
Im Jahr 2016 wurden in der Europäischen Union knapp 3,4 Millionen Aufenthaltstitel an Nicht-EU-Bürger erstmals erteilt („First residence permits“).
Das ist eine Rekordzahl und ein Anstieg um 28% (oder knapp 735.000 Aufenthaltstitel) gegenüber dem Jahr 2015. Das geht aus einem aktuellen Bericht des EU-Statistikamtes EUROSTAT hervor. Die meiste Zuwanderung in die EU erfolgte von Staatsangehörigen der Ukraine, Syriens und der USA gefolgt von Indien und China.
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der „starre Gang“ der sogenannten „Fixed-Gear“-Fahrräder, auch „Fixie“-Räder genannt, keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung darstellt. Das Rad ist besonders bei Zustellern und Fahrradboten beliebt.
Sie sind die kultigen Drahtesel aus der Rad-Kurier-Szene. „Naked-Bikes“, die nur einen fixierten Gang und keine Hinterbremse haben. Die urbanen Radler bremsen oft mit der Schuhsohle am Hinterreifen. Doch nach einem Spruch des Verwaltungsgerichtshofes müssen diese Räder nun wohl aus dem Verkehr gezogen werden.
Die Unterscheidung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot, urteilt der Verfassungsgerichtshof.
Auch gleichgeschlechtliche Paare können in Österreich künftig heiraten. Der Verfassungsgerichtshof hat heute eine Entscheidung veröffentlicht, mit der er jene gesetzlichen Regelungen aufhebt, die diesen Paaren den Zugang zur Ehe bisher verwehren. Der Gerichtshof begründete diesen Schritt mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitsgrundsatzes. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2018 in Kraft. Gleichzeitig steht dann die eingetragene Partnerschaft auch verschiedengeschlechtlichen Paaren offen.
Auch vor den Verwaltungsgerichten sind schriftliche und mündliche Anbringen in deutscher Sprache zu formulieren. Ebenso wie bei unzulässigen kann das Gericht daher auch bei fremdsprachigen Eingaben einen Mängelbehebungsauftrag (§ 13 Abs. 3 AVG) erteilen.
Im konkreten Revisionsverfahren war ein Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) bekämpft worden, mit dem eine Beschwerde zurückgewiesen worden war, weil der Beschwerdeführer einem Mängelbehebungsauftrag nicht nachgekommen war. Begründend führte das BVwG aus, die Beschwerde bestünde im Wesentlichen aus einem in arabischer Sprache verfassten Schreiben, weshalb dem Revisionswerber die Behebung dieses Mangels aufgetragen worden sei.
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