Unter den Kapiteln „Moderner Bundesstaat“, „Schlanker Staat“ oder „Moderner Verfassungsstaat“ enthält das Regierungsprogramm eine Reihe von Vorhaben, die Auswirkungen auf die künftige Verfahrensführung der Verwaltungsgerichte haben werden. Zahlreiche vorgeschlagene Änderungen sind deckungsgleich mit der „Agenda VG 2022“, dem Forderungspapier des Dachverbands der Verwaltungsrichter.
Im Rahmen der in Aussicht genommenen Entflechtung der Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern ist eine weitere Verfahrenskonzentration bei Betriebsanlagengenehmigungen etwa durch Vollkonzentration für die Bereiche Baurecht, Naturschutzrecht und Wasserrecht geplant. Das erklärte Ziel ist ein „bundeseinheitlicher Vollzug“ durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
Die Landespolizeidirektionen sollen Kompetenzen an die Bezirksverwaltungsbehörden abgeben, letztere sollen zu Sicherheitsbehörden erster Instanz aufgewertet werden. Die Behördenzuständigkeit für Staatsbürgerschaftsverfahren wird überdacht. Im Dienstrecht soll u.a. eine größere Durchlässigkeit zwischen Bund und Ländern (Homogenität) ermöglicht werden.
Bessere Ausstattung der Verwaltungsgerichte
Die EU-Lebensmittelsicherheitsbehörde (Efsa) hatte das Unkrautvernichtungsmittel „Glyphosat“ für gesundheitlich unbedenklich erklärt. Ein Grund dafür, dass die EU-Kommission die Zulassung des Pestizids Ende November 2017 um fünf weitere Jahre verlängert hat. 

Verhältnis und Konkurrenz von Verbotsgesetz, Abzeichengesetz und Verwaltungsstrafrecht
Der Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass der „starre Gang“ der sogenannten „Fixed-Gear“-Fahrräder, auch „Fixie“-Räder genannt, keine Bremsvorrichtung im Sinne der Fahrradverordnung darstellt. Das Rad ist besonders bei Zustellern und Fahrradboten beliebt.
Die Unterscheidung zwischen der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft verletzt das Diskriminierungsverbot, urteilt der Verfassungsgerichtshof.