
Seit 2020 verfasst die Europäische Kommission einmal im Jahr einen Bericht über die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedsländern und beurteilt dabei das Justizwesen, die Korruptionsbekämpfung, die Medien und den Rechtsstaat allgemein. Im heurigen Rechtsstaatlichkeitsbericht wird in Bezug auf die Verwaltungsgerichtsbarkeit erneut attestiert, dass keine Verbesserungen zur Einhaltung europäischer Standards erzielt wurden, dies beim Ernennungsverfahren von (Vize-)Präsident:innen der Verwaltungsgerichte, bei der Weisungsgebundenheit vieler Verwaltungsgerichtspräsident:innen sowie bei der Regelung des Disziplinarverfahren.







