
Mit 1. Jänner 2026 wurde der innergemeindliche Instanzenzug in Niederösterreich durch das NÖ Deregulierungsgesetz 2025 abgeschafft. Dies bedeutet, dass zB im Bauverfahren Beschwerden gegen Bescheide des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin direkt beim Verwaltungsgericht einzubringen sind und keine innergemeindlichen Überprüfungen mehr erfolgen. Dadurch wird mit einem Mehraufwand beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich (LVwG NÖ) gerechnet, der bislang personell nicht abgedeckt wurde, und werden längere Verfahrensdauern befürchtet.







