
„Persönlich diffamierende Angriffe auf die Richterinnen und Richter sind ein Angriff auf den Rechtsstaat“ mahnten die Standesvertretungen in ihrer Pressmitteilung vom 04.06.2025, nachdem nicht sachliche Kritik, sondern vielmehr die Richter:innen persönlich diffamiert und bedroht werden. Durch die bloße und unsubstantiierte Berufung auf die Notfallklausel Art. 72 AEUV, die eng auszulegen sei, könne nicht von europarechtlichen Vorgaben und Verträgen abgewichen werden, hatten die Richter:innen den Beschluss begründet, wegen dem sie nun über das Maß der sachlichen Kritik hinaus angegriffen und diffamiert werden.