Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien warnt eindringlich vor Kollaps aufgrund konstanter Überlastung

Personalmangel, erneute Höchststände an Verfahrenseingängen und ein veraltetes Gebäude: Jetzt warnt das Gericht eindringend und erneut vor den Folgen.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) verzeichnete 20.058 neue Verfahren, sohin einen Zuwachs von 2.369 Verfahren im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr, das entspricht einer Steigerung von 8,23 %. Insgesamt waren 27.682 Verfahren anhängig. Heuer wird erneut eine weitere bedrohliche Steigerung um mindestens 3.000 Verfahren aufgrund des bereits protokollierten Akteneinlaufs erwartet. Die angemessene und zumutbare Arbeitslast auf Dauer pro Richter:in sei mit 180 Punkte errechnet worden, wogegen derzeit die Aktenzuteilung mit 274 Punkten eine Arbeitsbelastung von 166 % der regulären bedeute. Im Jahr 2025 habe es mit rund 19.400 erledigten Rechtssachen den höchsten Erledigungswert seit Bestehen des VGW gegeben, was nur aufgrund der Aufopferung bei konstanten Überlastung der Bediensteten machbar gewesen sei. Es sei jedoch diese Überlastung nicht weiter in Kauf zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, einem dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Verfahren ausgesetzt zu werden.

Dagegen war die Anzahl der Richter:innen konstant mit nur knapp 82 Vollzeitäquivalenten (VZÄ), es fehlt die Arbeitskapazität von etwa sieben VZÄ zu den 89 Stellen laut Dienstpostenplan. Grund dafür sei in Pensionierungen und Austritten, aber auch in Elternkarenzen und Teilzeitbeschäftigungen zu sehen. Es fehlten darüber hinaus nicht nur juristische Mitarbeiter:innen, sondern auch Sachverständige, sodass eine „konstante Überlastungssituation“ vorliege. Schon jetzt seien tausende Verfahren offen.

Das Land Wien halte demgegenüber fest, dass die Investitionen in das Verwaltungsgericht in den vergangenen Jahren ohnehin gestiegen seien. Bei der Belastung des Personals verwies die Stadt auf verschiedene Berechnungsmethoden. Ohne entsprechende Grundlagen dafür anzugeben führt das Land Wien aus, dass die Lage besser sei als vom Gericht angegeben und das Personal bereits aufgestockt worden sei. Auch wenn in den letzten zwei Jahren tatsächlich 20 Richterinnen ernannt worden seien, sei dies „einfach nicht ausreichend“.

Es ergeht daher erneut der Appell an den Landtag, eine entsprechende budgetäre Sicherung zu unterstützen sowie längst notwendige legislative Beschlüsse zur Stärkung der strukturellen Unabhängigkeit des VGW zu verabschieden.

Zur richterlichen Unabhängigkeit wird – unter Hinweis auf die im vorangegangenen Berichtszeitraum 2024 durch die Europäische Kommission veröffentlichten jährlichen Bericht zur Rechtsstaatlichkeit in Europa – darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Unabhängigkeit des VGW zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes sowie zur Sicherung des Vertrauens der Rechtsschutzsuchenden unumgänglich sei. Den darin geäußerte Bedenken am derzeitigen Status quo der Verwaltungsgerichte hinsichtlich Ernennungsvoraussetzungen und Auswahlverfahren für Gerichtspräsident:innen sowie Besetzungsvorschlägen für die Ernennung von Richter:innen sei bislang nicht entsprochen worden. Bereits in früheren Tätigkeitsberichten wurden in diesem Zusammenhang notwendige Änderungen konkret ausgeführt. Es werde neuerlich darauf hingewiesen, dass der Ausbau der Unabhängigkeit des VGW zur Sicherung eines effektiven Rechtsschutzes sowie zur Sicherung des Vertrauens der Rechtsschutzsuchenden unumgänglich ist.

Weiters wird auf die Stellungnahme des Beirates der Europäischen Richter:innen (CCJE) des Europarates, Opinion CCJE-BU(2025)3 vom 15. Oktober 2025 hingewiesen, in welcher Mängel beim Disziplinarverfahren am VGW aufgezeigt werden. Dass CCJE empfiehlt, dass die Person des Disziplinaranwalts nicht von einer Exekutive, einschließlich der Landesregierung von Wien, ernannt werden soll. Darüber hinaus sollte eine solche Ernennung in jedem Fall mit der Garantie der Unabhängigkeit einhergehen, sodass der Disziplinaranwalt/die Disziplinaranwältin seine/ihre Aufgaben frei von Interessenkonflikten und innerhalb eines klar definierten und kohärenten Rechtsrahmens wahrnehmen kann. Zudem wird ausgeführt, dass jede Befugnis des Präsidenten, Vorerhebungen zu Disziplinarverfahren zu führen oder Disziplinarverfahren selbst einzuleiten, auf einem klar definierten, präzisen und kohärenten gesetzlichen Rahmen beruhen muss, der sowohl verfahrensrechtliche als auch materiellrechtliche Aspekte des gesamten Disziplinarverfahrens festschreibt. Gemäß der Stellungnahme sollte jede Befugnis des Präsidenten, einen/eine Richter:in als Untersuchungskommissär:in zu ernennen, nicht die Befugnis des Präsidenten umfassen, diesem/dieser Untersuchungskommissär:in Weisungen zu erteilen. Der/die Richter:in, gegen den/die das Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, sollte in jeder Phase, einschließlich der Vorerhebungsphase, in der Lage sein teilzunehmen und sich im Rahmen eines kontradiktorischen Verfahrens verteidigen zu können.

Wiederholt werden auch die Bedenken gegen die Amtsenthebung von Richter:innen ohne Ruhestandsversetzung d.h. unter Entfall jeglicher Bezüge, als Folge zweier negativer Dienstbeurteilung.

Hier geht es zum Tätigkeitsbericht des VGW 2025 …

Hier geht es zum Beitrag auf wien.orf.at: Verwaltungsgericht „konstant überlastet“

Siehe auch den Beitrag in Wien heute: Wiener Verwaltungsgericht ist überlastet – Wien heute vom 21.05.2026

Siehe dazu auch: Systemische Mängel beim Disziplinarverfahren gegen Richter:innen des VGW

Siehe dazu auch Bereits den Warnruf 2024:

Verwaltungsgericht Wien (VGW) zeigt im Tätigkeitsbericht 2024 neuerlich hohe Arbeitsbelastung auf

Große Arbeitsbelastung und damit einhergehend große Unzufriedenheit am Verwaltungsgericht Wien

Siehe auch den Beitrag in der Presse vom 11.11.2024: Wien: „Große Unzufriedenheit in der Richterschaft“ am Verwaltungsgericht

Hier geht’s um Beitrag aus dem Jahr 2023: Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichtes Wien für das Jahr 2022

Siehe auch die Warnung aus dem Jahr 2021:

Verwaltungsgericht Wien fürchtet drohende Überlastung; Organisationsänderungen gefordert

Siehe auch den Warnruf aus dem Jahr 2019:

Massive Personalnot beim Wiener Verwaltungsgericht

Hier geht’s zur Warnung aus dem Jahr 2018:

Verwaltungsgericht Wien: Belastungsgrenze überschritten

Siehe auch bereits die Hinweise aus dem Jahr 2017:

Überlastung – Verwaltungsgericht Wien fürchtet um seine Funktionsfähigkeit

Verwaltungsgericht Wien: Belastungsgrenze überschritten

Verwaltungsgericht Wien (1): Tätigkeitsbericht führt zu kontroversen Diskussionen im Wiener Landtag

Bereits im Jahr 2014, im Gründungsjahr, wurde eine Resolution der Belegschaft wegen der Überlastung beschlossen, da es weder personell noch mit Sachmittel ausreichend ausgestattet worden sei:

Verwaltungsgericht Wien: Dienststellenversammlung fordert dringend Maßnahmen zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Gerichts

Verwaltungsgericht Wien: Schwierige Rahmenbedingungen

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