In einer mit überwältigender Mehrheit beschlossenen Resolution an den Dienstgeber stellte die Dienststellenversammlung des Gerichtes fest, dass dieses weder personell noch mit Sachmitteln ausreichend ausgestattet ist.
Unter diesen Bedingungen könnten die in die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit gesetzten Erwartungen einer Beschleunigung der Verfahren und der Verbesserung des Rechtsschutzes im Verwaltungsbereich nicht erfüllt werden.
Konkret haben die Übernahme der Rückstände anderer Behörden, verkürzte Entscheidungsfristen und die neue Arbeitsaufgaben zu einem erhöhten Arbeitsaufwand geführt, der mit der gegebenen personellen und sachlichen Ausstattung nicht zu bewältigen ist. Die MitarbeiterInnen des Gerichtes sehen sich unter diesen Bedingungen nicht in der Lage, alle Verfahren fristgerecht zu entscheiden, wäre doch der enorme Arbeitsanfall schon unter optimalen Rahmenbedingungen kaum zu bewältigen.
Besonders kritisiert wird der Umstand, dass die auf einer realistischen Einschätzung der Arbeitsleistung gestützten Personalforderungen des Gerichtes vom Land Wien um rund ein Drittel unterschritten wurden und nicht einmal alle vorhandenen Planstellen beim richterlichen und nichtrichterlichen Personal besetzt wurden. Die Zahl der LandesrechtspflegerInnen mit derzeit 28 für rund 4.500 Verfahren wurde überhaupt von vornherein viel zu gering bemessen.
Die Dienststellenversammlung hielt in ihrer Resolution ausdrücklich fest, dass die MitarbeiterInnen des Gerichtes nicht für Überschreitungen von Entscheidungsfristen und eintretenden Verjährungen verantwortlich gemacht werden können, solange die Lage nicht im Sinne dieser Forderungen verbessert wird.
Der Beschluss der Dienststellenversammlung im Wortlaut …