Spardruck auch bei der Gerichtsbarkeit spürbar – KI könnte Unterstützung geben

Nach den Budgetplänen des Finanzministers sollen im öffentlichen Dienst 2.000 Planstellen bis zum Jahr 2029 eingespart werden, neue Planstellen werden – wie schon im Vorbudget – nicht vorgesehen. Auch wenn in der Justiz zwar nicht eingespart werde, seien in diesem Bereich aufgrund der steigenden Aufgaben grundsätzlich mehr Planstellen erforderlich und würden jetzt schon rund 280 richterliche Planstellen fehlen, warnten die Personalvertreter. Der Spardruck ist nicht nur beim Bund zu spüren, sondern schlägt auch auf die Länder durch. Der dringende Personalbedarf beim Landesverwaltungsgericht Wien ist evident, wie aus den Tätigkeitsberichten seit Jahren hervorgeht und sich zuspitzt, Abhilfe scheint bislang keine in Sicht. Auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat eine spürbar erhöhte Arbeitsbelastung, Nachbesetzungen von vakanten Stellen lassen auch hier auf sich warten.

Die Justizministerin möchte, wie aus einem Bericht in der Presse hervorgeht, durch den verbesserten Einsatz der künstlichen Intelligenz Erleichterungen schaffen. Die KI soll zwar auch zukünftig keine Urteile fällen können, sie könnte aber bei der Entscheidungsvorbereitung zB durch Zusammenfassung von Rechtsmeinungen dienlich sein und auch bei nichtrichterlichen Aufgaben Abläufe optimieren. So könnten nichtrichterliche Planstellen eingespart und in richterliche umgewandelt werden. Einen Konsens dazu gebe es in der Regierung noch nicht.

Diese Vorgehensweise wäre auch bei den Verwaltungsgerichten denkbar, doch fehlt es hier schlicht und ergreifend an einer entsprechenden KI, die diesen Anforderungen auch nachkommen könnte. Dabei wäre auch eine für alle Verwaltungsgerichte gemeinsame KI Lösung anzustreben, andernfalls jedes Verwaltungsgericht die Evaluierung und Programmierung sowie Kosten für seine eigene KI zu tragen hätte, was wohl zu übermäßigen Mehrkosten führen würde.

Eine Entlastung soll bei den Zivilgerichten durch eine Aufgabenreform erreicht werden. Auch diese Maßnahme wäre bei Verwaltungsgerichten denkbar, schon ein entsprechendes eigenes Verfahrensrecht könnte für mehr Effizienz sorgen. Pläne dazu sind nicht erkennbar, vielmehr führen neue Aufgabenstellungen (wie zB das IFG) und komplexere Verfahren insgesamt zu einer erhöhten Arbeitsbelastung.

Ähnlich wie die nun geplante Erhöhung des Werts bei Bagatellberufungen wären Reformen auch bei den Verwaltungsgerichten denkbar, jedoch nicht angedacht: So könnten die Reglungen zu den Eingabegebühren – insbesondere deren Ausnahmen – evaluiert werden, und auch gesonderte Gebühren für den Antrag auf Ausfertigung nach mündlichen Verkündungen angedacht werden, wie dies nun im Zivilverfahren geplant ist. Es könnten auch die Wertgrenzen für die Zulässigkeit der Revision entsprechend evaluiert werden. All dies wären auch Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und hilfreich in Zeiten knappen Personals.

Hier geht es zum Beitrag in der Presse „Weniger Berufungen erlaubt, mehr KI: Wie man bei Gericht Zeit sparen will“ ….

Hier gehts zum Beitrag in der Presse „Nicht mehr Posten, aber die Justiz muss nicht das Testament machen“ …

Siehe auch: Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien warnt eindringlich vor Kollaps aufgrund konstanter Überlastung

Personalmangel beim LVwG NÖ

„Das ist verheerend“: Staatsanwälte-Präsidentin zu Justiz-Budget | Kurier

Mehr Fälle, zu wenig Leute: Justiz warnt vor Personalmangel – Wirtschaft – derStandard.at › Wirtschaft

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