Das LVwG Steiermark hat erheblichen Aktenanfall und fördert Fort- und Weiterbildung in Kooperation mit der UNI Graz

Der Tätigkeitsbericht des Landesverwaltungsgerichtes (LVwG) Steiermark für das Jahr 2025 wurde veröffentlicht und zeigt eine Steigerung des Aktenanfalls von 20,61 % im Vergleich zum Vorjahr auf. Insgesamt sind beim LVwG Steiermark 5.741 Rechtssachen neu angefallen. Dies betraf nur in 34,15 % der Akteneingänge Verwaltungsstrafverfahren und damit um 15,27 % weniger als im Vorjahr. Einen besonderen Anstieg gab es in den Materien Abgabenrecht und bei der Kultur- und Sportförderungsabgabe. Erledigt wurden 5.492 Geschäftsfälle; auch hier gab es eine Steigerung von 13,80 % im Vergleich zum Vorjahr. Jede:r Richter:in hat im Durchschnitt 148,63 Geschäftsfälle oder 194,26 Punkte je Geschäftsabteilung erledigt.

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Novellierung des VwGVG zur Beschleunigung des Verfahrens geplant

Ein Begutachtungsentwurf ua. zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwGVG) sieht Änderungen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren vor, um dieses zu beschleunigen und besser zu strukturieren. In einer Expertengruppe wurden die entsprechenden Reformvorschläge erarbeitet, die eine Veränderung im Hinblick auf die Aktenvorlage durch die Behörde und Ermittlungsaufträge an die Behörde bringen sollen, die Einstellung des Verfahrens bei Nichterscheinen sowie eine Beschränkung des Prüfumfanges der Beschwerde bei Nebenparteien vorsehen. Zudem soll die Möglichkeit der Aussetzung des Verfahrens ausgeweitet werden, wenn für die Entscheidung maßgebliche Fälle bei den Höchstgerichten anhängig sind. 

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EuGH: Auch datenschutzrechtswidrig erlangte Beweismittel können von Gerichten verwertet werden

In der Rechtssache C-484/24 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 18.06.2026 entschieden, dass nationale Gerichte auch solche Beweismittel verwerten dürfen, die von einer Prozesspartei rechtswidrig und unter Verletzung des Datenschutzes beschafft wurden. Das Recht auf ein faires Verfahren und effektiven Rechtsschutz gehen dem absoluten Schutz der Privatsphäre vor. Eine Grenze besteht bei der anschließenden Offenlegung der Daten durch das Gericht.  Der Grundsatz der Datenminimierung nach Art. 5 Abs. 1 lit. c Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verlangt dabei keine gesonderte Verhältnismäßigkeitsprüfung bei jeder gerichtlichen Verarbeitung personenbezogener Daten.

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In Bayern wird zukünftig KI auch für Ermessensentscheidungen angedacht

Nach dem Entwurf des 5. Modernisierungsgesetzes soll in Bayern in Zukunft auch in Ermessensfragen die Künstliche Intelligenz (KI) die Behördenentscheidung treffen. Dabei soll das Verwaltungsverfahrensrecht umgestaltet werden und festgelegt werden, dass ein Verwaltungsakt vollständig durch automatische Einrichtungen erlassen werden kann. Die Durchführung von Verwaltungsverfahren mittels vollständig automatischer Einrichtungen und der Einsatz von KI sollen vorbehaltlich anderer Vorgaben zulässig sein. Zum Einsatz kommen könnte das bei einfachen Bau- oder Veranstaltungsgenehmigungen, Kfz-Zulassungen und auch im Bereich des Sozialrechts. Der Landtag von Bayern müsse diesem Vorhaben noch zustimmen.

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Folgen mangelnder Ausstattung in der Justiz sind weitreichend

Durch Sparen in der Justiz werde das Vertrauen der Bürger:innen in die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates riskiert, warnt Birgit Wittstock in einem Kommentar in der Zeitung der Standard. Folgen von Personalmangel in der Justiz seien nicht nur verzögerte Ermittlungen und längere Verfahren, sondern auch ein wachsender Vertrauensverlust in die Handlungsfähigkeit des Staates, was gefährliche Folgen haben könne. Kurzfristig mögen die Sparmaßnahmen Zahlen verbessern, am Ende würden diese aber mehr kosten, als kurzfristig eingespart worden sei.

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Spardruck auch bei der Gerichtsbarkeit spürbar – KI könnte Unterstützung geben

Nach den Budgetplänen des Finanzministers sollen im öffentlichen Dienst 2.000 Planstellen bis zum Jahr 2029 eingespart werden, neue Planstellen werden – wie schon im Vorbudget – nicht vorgesehen. Auch wenn in der Justiz zwar nicht eingespart werde, seien in diesem Bereich aufgrund der steigenden Aufgaben grundsätzlich mehr Planstellen erforderlich und würden jetzt schon rund 280 richterliche Planstellen fehlen, warnten die Personalvertreter. Der Spardruck ist nicht nur beim Bund zu spüren, sondern schlägt auch auf die Länder durch. Der dringende Personalbedarf beim Landesverwaltungsgericht Wien ist evident, wie aus den Tätigkeitsberichten seit Jahren hervorgeht und sich zuspitzt, Abhilfe scheint bislang keine in Sicht. Auch das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat eine spürbar erhöhte Arbeitsbelastung, Nachbesetzungen von vakanten Stellen lassen auch hier auf sich warten.

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Tätigkeitsbericht des Verwaltungsgerichts Wien warnt eindringlich vor Kollaps aufgrund konstanter Überlastung

Personalmangel, erneute Höchststände an Verfahrenseingängen und ein veraltetes Gebäude: Jetzt warnt das Gericht eindringend und erneut vor den Folgen.

Das Verwaltungsgericht Wien (VGW) verzeichnete 20.058 neue Verfahren, sohin einen Zuwachs von 2.369 Verfahren im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr, das entspricht einer Steigerung von 8,23 %. Insgesamt waren 27.682 Verfahren anhängig. Heuer wird erneut eine weitere bedrohliche Steigerung um mindestens 3.000 Verfahren aufgrund des bereits protokollierten Akteneinlaufs erwartet. Die angemessene und zumutbare Arbeitslast auf Dauer pro Richter:in sei mit 180 Punkte errechnet worden, wogegen derzeit die Aktenzuteilung mit 274 Punkten eine Arbeitsbelastung von 166 % der regulären bedeute. Im Jahr 2025 habe es mit rund 19.400 erledigten Rechtssachen den höchsten Erledigungswert seit Bestehen des VGW gegeben, was nur aufgrund der Aufopferung bei konstanten Überlastung der Bediensteten machbar gewesen sei. Es sei jedoch diese Überlastung nicht weiter in Kauf zu nehmen, um nicht Gefahr zu laufen, einem dienstrechtlichen bzw. disziplinarrechtlichen Verfahren ausgesetzt zu werden.

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BVerfG: verfassungswidrige Unterstützung für Asylwerber ist besser als gar keine

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Deutschland hat zur Frage, ob die Asylwerberunterstützung dem Grundgesetz (GG) entspricht und ausreichend hoch ist, eine Entscheidung von „pragmatischer Eleganz“ gefällt: Danach wurde die Höhe der Leistungen ab September 2018 mangels Aktualisierung als verfassungswidrig eingestuft. Trotzdem ist nach dieser Entscheidung keine Nachzahlung für diesen Zeitraum zu leisten.

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Kommission zur Nachbesetzung der Vizepräsidentenstelle am BVwG entspricht nicht europäischen Standards

Im Rechtspanorama der Presse wird heute berichtet, dass die Kommission zur Auswahl des Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin des Bundesverwaltungsgerichtes (BVwG) am 8. Juni 2026 tage.  Notwendig wurde die Nachbesetzung, da Michael Sachs Ende Februar altersbedingt in den Ruhestand getreten ist. Die Kommission habe die Aufgabe, der Regierung einen Dreiervorschlag zu erstatten, die dann eine Person dem Bundespräsidenten zur Ernennung vorschlägt. Laut Regierungsprogramm sei bereits festgelegt, dass das Vorschlagsrecht für den Vizepräsidenten/die Vizepräsidentin des BVwG dem Bundeskanzler zukomme.

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Trotz erstem Strafurteil bisher kein politischer Wille zur Abschaffung von Postenschacher

In einem Gastkommentar im Standard schlägt Manfred Matzka, ehemaliger Präsidialchef des Bundeskanzleramtes, konkrete und rasch umsetzbare Maßnahmen vor, um korruptionsfreie Postenvergaben bestmöglich zu gestalten. Die Ausschreibungsmodalitäten, die Verfahrensregeln und die Zusammensetzung der Kommissionen für die Besetzung von Führungspositionen im staatlichen Sektor könnten rasch geändert werden. Die Umsetzung sollte nicht nur für die Verwaltung des Bundes, sondern auch für Länder, Gemeinden, die Selbstverwaltung (Kammer, Sozialversicherung) und für staatsnahe Unternehmen gelten, „wo die Zustände notorisch noch willkürträchtiger sind“.

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