
Die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) hat in seinem Erkenntnis vom 15.12.2025 im Fall Danileţ gegen Rumänien (App Nr. 16915/21) eine Verletzung des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach Art. 10 EMRK gesehen. Der Fall betrifft die Meinungsfreiheit eines Richters, der vom Obersten Richterrat wegen der Veröffentlichung von zwei Beiträgen auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Account bestraft wurde.







