
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
Das 30. Maiforum findet dieses Jahr am Freitag, den 13.06.2025, in Salzburg, zu folgendem Thema statt:
„Der Verwaltungsrichter/die Verwaltungsrichterin im Spannungsfeld zwischen unabhängiger Rechtsprechung und disziplinarrechtlicher Verantwortung“
Nachdem letzte Woche Mittwoch die Bundesregierung im Ministerrat die Nominierungen im Sinne des Vorschlagsrechts – wie im Regierungsprogramm dargestellt – beschlossen hat, wurden die zwei neuen Mitglieder des Verfassungsgerichtshofes am letzten Dienstag angelobt.
Julcher und Perner treten an die Stelle der ausgeschiedenen Mitglieder Helmut Hörtenhuber und Claudia Kahr; sie nehmen bereits an den seit gestern laufenden Beratungen teil (mehr zu den laufenden Beratungen des VfGH hier).
In der Entscheidung vom 14.05.2025 zur GZ Ra 2024/12/0082 betreffend Ersatzansprüche nach dem Tiroler Landes-Gleichbehandlungsgesetz behob der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) mangels nachvollziehbar Begründung, aufgrund welchen Erwägungen der bestellte Präsident des Landesverwaltungsgerichts (LVwG) Tirol im Vergleich zum Beschwerdeführer der Vorzug gegeben worden ist, die Entscheidung des LVwG Tirol.
„Persönlich diffamierende Angriffe auf die Richterinnen und Richter sind ein Angriff auf den Rechtsstaat“ mahnten die Standesvertretungen in ihrer Pressmitteilung vom 04.06.2025, nachdem nicht sachliche Kritik, sondern vielmehr die Richter:innen persönlich diffamiert und bedroht werden. Durch die bloße und unsubstantiierte Berufung auf die Notfallklausel Art. 72 AEUV, die eng auszulegen sei, könne nicht von europarechtlichen Vorgaben und Verträgen abgewichen werden, hatten die Richter:innen den Beschluss begründet, wegen dem sie nun über das Maß der sachlichen Kritik hinaus angegriffen und diffamiert werden.
In Deutschland will der Bundesinnenminister trotz der entgegenstehenden Beschlüsse des Verwaltungsgerichtes Berlin mit der Zurückweisung von Asylwerbern an der Grenze weitermachen; dies könnte für die Ausführenden aber auch Verantwortlichen rechtlich heikel werden, wie Patrick Heinemann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht, im Legal Tribune Online (LTO) darlegt. Dabei betont er, dass es der Verfassungsrealität ganz allgemein guttun würde, wenn die Bundesregierung die Funktion und Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte respektieren würde. Das Handeln der Verwaltung und damit auch der Bundesregierung auf Rechtmäßigkeit hin zu kontrollieren und das Recht verbindlich auszulegen, sei die vornehmste Aufgabe der Verwaltungsgerichte.
Im heutigen Ministerrat wurde laut orf.at die Nachbesetzung der Spitze des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) beschlossen. Die Bundesregierung schlägt dem Bundespräsidenten zur Ernennung als Präsident des VwGH Albert Posch und als Vizepräsidentin des VwGH Bettina Maurer-Kober vor. Ein Auswahlverfahren durch ein richterliches Gremium hat es nicht gegeben, vielmehr wurde nach dem Regierungsprogramm der Präsident vom Bundeskanzler und die Vizepräsidentin vom Vizekanzler nominiert. Albert Posch ist derzeit Leiter des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes und Bettina Maurer-Kober Hofrätin des Verwaltungsgerichtshofes.
Das Regierungsprogramm 2025 bis 2019 (Seite 81) sieht die Schaffung einer verfassungskonformen Gefährderüberwachung zum Zweck gezielter Terrorbekämpfung vor. Das Innenministerium hat dazu einen Ministerialentwurf vorgelegt; die Begutachtungsfrist läuft noch bis morgen. Zahlreiche kritische Stellungnahmen sind bereits eingelangt, darüber hinaus hält auch NEOS-Abgeordneter Nikolaus Scherak eine verfassungskonforme Gefährderüberwachung mit dem von Innenminister Gerhard Karner in Begutachtung geschickten Gesetzentwurf „für schlichtweg nicht möglich“.
Auch der Dachverband der Verwaltungsrichter:innen (DVVR) hat eine Stellungnahme abgegeben, in der dieser zur „Aufschiebung“ von sicherheitspolizeilichem Einschreiten oder kriminalpolizeilichen Ermittlungen kritisiert, dass ein Staat, der das Gewaltmonopol zum Schutz seiner Bürger beansprucht, unabweisbare Gründe dafür ins Treffen führen können muss, vom Schutz seiner Bürger Abstand zu nehmen. Eine rechtspolitische Begründung für eine solche Abwägung fehle im Entwurf.
Die Tageszeitung Die Presse widmet sich heute beim Thema des Tages dem Verhältnis von Politik und Gerichten und legt dabei einen merkwürdigen und sogar bedenklichen Umgang mit der dritten Staatsgewalt durch die Politik offen. Dies zeige sich nicht nur an den Höchstrichterbesetzungen beim Verfassungs- und beim Verwaltungsgerichtshof, sondern klaffe bei allen Verwaltungsgerichten eine Lücke, wenn es um die Unabhängigkeit und Transparenz bei der Bestellung des Spitzenpersonals gehen. Es fehle am Bewusstsein der Politik, dass Verwaltungsgerichte unabhängig zu sein haben, bemängelt die Präsidentin der Verwaltungsrichter:innen-Vereinigung Claudia Pinter.
Die ZIB 2 widmete sich gestern dem Thema „Intransparenz und Postenschacherei“ bei Personalentscheidungen bei Leitungsfunktionen in der Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die aktuelle Regierung habe sich eigentlich dieser Kritik entziehen wollen, indem sie ganz offen ins Regierungsprogramm geschrieben habe, welcher Partei das jeweilige Vorschlagsrecht für welchen Posten zukomme. Dies betreffe derzeit gerade die Besetzung des Präsidiums des Verwaltungsgerichtshofes. Beide Leitungsfunktionen seien ausgeschrieben worden und die Bewerbungsfrist ende heute. Wer diese Funktionen erhalten soll, entscheide der Bundeskanzler und sein Vize, gehe man nach den Vorgaben im Regierungsprogramm. Es bedeute jedoch „nur ein Hauch von Transparenz“, wenn nun klargestellt sei, welchem Politiker das Vorschlagsrecht zukomme; so bleibe der entscheidende Einfluss der Politik auf Personalentscheidungen in der Justiz bestehen. Dies werde vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen und von Transparency International kritisiert.
Das heutigen Ö1 Morgen- und Mittagsjournal widmete sich ausführlich der im Regierungsprogramm offengelegten Aufteilung des Vorschlagsrechtes unter bestimmten Politikern (und Parteien) für Nachbesetzungen von Spitzenposten. So ist diesem Regierungsprogramm zwar transparent zu entnehmen, dass das Vorschlagsrecht für den Präsidenten des Verwaltungsgerichtshofs beim Bundeskanzler und für den Vizepräsidenten beim Vizekanzler liegt. Es gibt also keine geheimen Sideletter mehr, die politische Postenbesetzungen regeln, sondern wird dies nunmehr im Regierungsprogramm selbst offengelegt. Diese „Offenlegung“ von politischen Besetzungen alleine löse die Probleme jedoch nicht, was vom Dachverband der Verwaltungsrichter:innen erneut und seit langem kritisiert wird.
Markus Thoma, Präsident des Dachverband der Verwaltungsrichter:innen führt dazu aus: „ Im Sinne eines gewaltenteilenden Rechtstaates wäre es wünschenswert, wenn die Gerichtsbarkeit von Einflüssen aus der Politik – aus der politischen Exekutive – ferngehalten wird und herausgelöst wird.“
Das Europäische Parlament hat einen Entwurf zur Bewertung des Rechtsstaatlichkeitsberichts 2024 der Europäischen Kommission erstellt. Er zeichnet ein besorgniserregendes Bild vom Zustand der Einhaltung der europäischen Werte. Auch in Österreich werden in der Verwaltungsgerichtsbarkeit bei der Besetzung von Leitungsfunktionen die im Rechtsstaatlichkeitsbericht vorgegebenen europäischen Standards unbeachtet gelassen.